Festnetz-Telefonate sollen aus der Regulierung entlassen werden
Die Bundesnetzagentur will offenbar weitere Telekommunikationsmärkte aus der Regulierung entlassen und dem freien Wettbewerb übergeben. "Nachdem wir bereits 2006 bzw. 2007 die Märkte für Verbindungen in ausländische Fest- bzw. Mobilfunknetze als nicht mehr regulierungsbedürftig eingestuft hatten, wollen wir uns jetzt aus den Märkten für Verbindungen aus dem Festnetz in inländische Fest- und eventuell auch Mobilfunknetze zurückziehen", sagte heute Matthias Kurth, der Präsident der Bundesnetzagentur. Die Behörde hat heute eine Marktdefinition und -analyse veröffentlicht, die jetzt bis zum 4. August von den Marktteilnehmern kommentiert werden kann.
Die Marktdefinition und -analyse entstand nach Angaben der Bundesnetzagentur auf Grundlage der Empfehlung der EU-Kommission vom 17. Dezember 2007. Zum einen habe die Überprüfung gezeigt, dass die Ergebnisse der bisherigen Marktdefinition nach wie vor gültig sind. Die Abgrenzung zweier getrennter Märkte für Verbindungen in Festnetze und Verbindungen in Mobilfunknetze bleibe insbesondere aufgrund der inhomogenen Wettbewerbsbedingungen bestehen. Allerdings sei auf beiden Märkten eine Tendenz zu einem wirksamem Wettbewerb zu verzeichnen. So gebe es auf dem Markt für Verbindungen in inländische Festnetze einen starken Preiswettbewerb, der sich in günstigen Preisen sowohl für Flatrates als auch über Betreiber(vor)auswahl wiederspiegelt.
Bundeskartellamt wird Aufsicht über diese Märkte übernehmen
"Auf dem Markt für Verbindungen in inländische Mobilfunknetze haben die Unternehmen bisher die Senkungen der Mobilfunkterminierungsentgelte im Vorleistungsbereich zwar noch nicht in ausreichender Weise an die Endkunden weitergegeben", erklärte Kurth, "die Bundesnetzagentur geht jedoch davon aus, dass nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Regulierung der Mobilfunkterminierungsentgelte vom 2. April 2008 Rechtssicherheit hergestellt ist und damit auch auf diesem Markt in nächster Zukunft Preiswettbewerb einsetzen wird." Dies sei eine Voraussetzung für einen Rückzug aus der Regulierung auch in diesem Bereich.
Sollte sich die Bundesnetzagentur aus der Regulierung dieser Märkte zurückziehen, würde künftig das Bundeskartellamt die Aufsicht über diese Märkte übernehmen. Allerdings wird die Bundesnetzagentur nach eigener Aussage im Endkundenbereich voraussichtlich weiterhin den Markt für Telefonanschlüsse regulieren, weil es hier noch keinen wirksamen Wettbewerb gebe. Der Entwurf zur Marktdefinition und -analyse ist auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter der Rubrik "Einheitliche Informationsstelle" zu finden.
EU-Kommission will vorab zu regulierende Märkte reduzieren
Die EU-Kommission beabsichtigt ebenso wie berichtet, die Zahl der vorab zu regulierenden Märkte reduzieren. In einer neuen Empfehlung aus Brüssel werden nur noch sieben statt wie bislang 18 Märkte genannt: Privat- und Geschäftskundenanschlüsse (Märkte 1 und 2), Verbindungsaufbau im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten (Markt 8), Anrufzustellung in einzelnen Telefonnetzen an festen Standorten (Markt 9), entbündelter Großkundenzugang zur Teilnehmeranschlussleitung (Markt 11), Breitbandzugang für Großkunden (Markt 12), Abschlusssegmente von Mietleitungen für Großkunden (Markt 13) und Terminierung in einzelnen Mobiltelefonnetzen (Markt 16).