Whitelist zum Schutz von Werbe-E-Mails
Die deutsche Internet-Wirtschaft will sich die Möglichkeit, Werbebotschaften per E-Mail zu versenden, weiter offen halten. Eine Positivliste für Versender von Werbebotschaften soll sicherstellen, dass nicht alle Werbemails oder Newsletter in die Fänge von vorhandenen Spam-Filtern statt in die Mailboxen der Internetnutzer mit E-Mail-Adresse gelangen. Die Liste geht auf eine Initiative des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft (eco Forum) und dem Deutschen Direktmarketing Verband (DDV) zurück.
Der Eintrag in die Positivliste für E-Mail-Versender ist für Unternehmen kostenpflichtig, die Gebühren richten sich nach dem Jahresumsatz. Die E-Mail-Provider erhalten die Daten kostenfrei. Eine Aufnahme in die Positivliste können nur Versender beantragen, die den Richtlinien der Initiatoren für die Verbreitung von E-Mails entsprechen. Beide Verbände haben dazu die Certified Sender Alliance (CSA) genannte Kontrollinstanz gegründet, die die strikte Einhaltung der Normen für den korrekten E-Mail-Versand überwacht. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Richtlinien kann ein gelistetes Unternehmen aus der Whitelist entfernt werden.
Die Richtlinien für eine Aufnahme in die Whitelist
Die Vorgaben verpflichten beispielsweise den Versender dazu, in der Massen-E-Mail seinen Auftraggeber mitsamt einer gültigen, nicht elektronischen Kontaktinformation (Impressum, Faxnummer, Telefonnummer oder Anschrift) entweder im Text oder über einen Link anzugeben. Das Abmelden per Link ist allerdings problematisch, denn auch viele Spam-Mails weisen einen solchen Link auf. Dieser dient aber in den meisten Fällen dazu, die E-Mail-Adresse zu verifizieren. Aus diesem Grund dürften viele User zögern, den Link auch zu nutzen.
Weitere Richtlinien: Es muss die IP-Adresse des versendenden Mail-Servers bzw. die IP-Adresse, die eine E-Mail an den Internet-Service-Provider (ISP) übergibt, zurückverfolgbar sein. Der Eintrag soll in der Form eines FQDN (Fully Qualified Domain Name) geschehen. Namen und IP-Adressen der E-Mail-Ausgangsserver sowie eine so genannte Feedback-Loop-Adresse (ROLE Account, der beim Versender für Anfragen von ISPs zuständig ist) und Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Beschwerden sind zu benennen. Die Reaktionszeit bei Beschwerden darf an Werktagen maximal 24 Stunden betragen.
Die Versender müssen die E-Mail-Empfänger in jeder Werbebotschaft darauf hinweisen, dass diese die Erlaubnis zum Versand an die jeweilige Adresse widerrufen können. Das Abbestellen von E-Mails muss grundsätzlich durch den Empfänger ohne Kenntnisse von Zugangsdaten (beispielsweise Login und Passworts) möglich sein und muss unverzüglich bearbeitet werden.
freenet und GMX richten sich nach Whitelist
Derzeit sollen die E-Mail-Unternehmen Inxmail, eCircle und Promio.net diesen Kriterien genügen. Die Provider freenet und GMX sollen bereits zugesichert haben, Massenaussendungen der drei Firmen in Zukunft an ihre Kunden zuzustellen.
Wie man sich am besten gegen Spam schützt sowie weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer speziellen Infoseite. Persönliche Whitelists können die E-Mail-Nutzer auch bei verschiedenen Freemail-Anbietern einrichten. Wie man eine eigene Whitelist einrichtet, erfahren Sie auf einer weiteren Seite.