Editorial: Freiheit für die Vor-Vorwahl
Im Mobilfunk sind sie gang und gäbe: SIM-Lock-Handys, die zusammen mit Prepaid-Karten verkauft werden. Diese Handys funktionieren nur mit der SIM-Karte, mit der sie geliefert werden, evtl. auch mit einer anderen Prepaid-SIM desselben Netzbetreibers, aber mit keiner anderen Karte. Der Kunde wird damit an das Netz gebunden. Im Gegenzug gibt es Handy und Karte (meist) für einen günstigeren Preis, als ein "freies" Handy und die Karte zusammen kosten würden.
Was im Mobilfunk-Bereich üblich ist, sollte auch im Festnetz funktionieren, dachte sich die T-Com, und ließ zwei Telefone (analog und ISDN) entwickeln, die eine Art Netzsperre eingebaut haben: Bei jedem Gespräch wird vom Telefon die 01033 vorgewählt. Call by Call und Pre-Selection werden damit verhindert bzw. übersteuert.
"Diese Telefone darfst Du nicht verkaufen" entschied jetzt die Regulierungsbehörde in einer einstweiligen Anordnung. Diese Entscheidung ist zu begrüßen. Denn die Telekom ist als marktbeherrschendes Unternehmen im Festnetz verpflichtet, einen diskriminierungsfreien und nicht abschaltbaren Zugang zu anderen Verbindungsnetzbetreibern bereitzustellen.
Das Recht auf Call by Call ist faktisch unverkäuflich. Wäre das anders, gäbe es sehr bald sehr viele Angebote der T-Com, bei denen der Kunde für einen kurzfristigen Vorteil (billigeres Telefon, weniger Installationsgebühr, spezielle Optionstarife etc.) langfristig auf das Recht auf Anbieterwahl verzichtet. Viele Kunden können jedoch gar nicht überblicken, welche Nachteile sie dadurch haben, und würden sich übervorteilen lassen. Andere Kunden würden aus sozialen Gründen heraus das Produkt mit dem Netzlock wählen: Nicht jeder traut sich nämlich, bei der Bestellung des Anschlusses an der T-Com-Hotline oder im T-Punkt dem T-Com-Mitarbeiter unmissverständlich zu sagen, dass er auch das Recht zum "Fremdtelefonieren" haben will.