Wettbewerb

Verbot für Telekom-Telefone mit Call-by-Call-Sperre

Festnetzgeräte schalten Konkurrenz-Vorwahlen aus
Von Björn Brodersen mit Material von AFP

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat zwei Telefonapparate der Telekom verboten, die Gespräche über die Vorwahlnummern konkurrierender Anbieter verhindern sollten. Die Bonner Behörde untersagte den Verkauf der Siemens-Geräte T-Sinus 711 Net (analog) und T-Sinus 721 Net (ISDN) heute durch eine vorläufige Anordnung, nachdem mehrere Wettbewerber der Telekom, darunter die Unternehmen 01051 Telecom und freenetphone (01019), sich beschwert hatten. Beide Endgeräte hätten eine "voreingestellte T-Com-Netzwahl", hieß es zur Begründung - der Kunde telefoniere also automatisch über die Telekom-Netzkennzahl 01033, auch wenn er einen anderen Anbieter gewählt habe.

Die Telekom sei rechtlich verpflichtet, dem Nutzer die Wahl eines anderen Anbieters zu ermöglichen - sei es durch Pre-Selection oder Call-by-Call, erklärte die Regulierungsbehörde. Bei den beiden genannten Geräten sei diese Möglichkeit aber "faktisch ausgeschlossen". Dies sei "eine missbräuchliche Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten". Die vorläufige Anordnung gilt bis zum Abschluss des noch anhängigen Missbrauchsverfahrens.

T-Com ist nicht der Ansicht, etwas Unrechtes getan zu haben.

Die T-Com ist nicht der Ansicht, etwas Unrechtes getan zu haben. "Es gibt einen deutlichen Hinweis auf der Verkaufsverpackung der Geräte, dass es diese Sperre gibt", sagte Pressesprecher Walter Genz vor einigen Tagen gegenüber der teltarif-Redaktion. "Manche Kunden wollen nur über die 01033 telefonieren, auch diese Kunden müssen wir bedienen." Ohnehin seien nur zwei Geräte einer ganzen Edition betroffen, von denen auch nur noch vereinzelte Modelle in den T-Punkten erhältlich seien. Die Nachfolgegeräte ohne Call-by-Call-Sperre sind inzwischen auch schon auf dem Markt. Heute sagte allerdings ein Telekom-Sprecher zur RegTP-Vorgabe: "Wir werden diese nun schnellstmöglich umsetzen." Allerdings werde das Unternehmen nun die rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um gegen den Beschluss vorzugehen.

Mehr zum Thema Festnetz-Telefone mit Call-by-Call-Sperre bei der Telekom lesen Sie bitte auch in unserem Editorial vom Sonntag.