Apple: Kein Aufschub für Änderung der App-Store-Regeln
Apple ist mit einem ersten Versuch gescheitert, die per Gerichtsurteil verordnete Lockerung der App-Store-Regeln aufzuschieben. Der iPhone-Konzern wollte verhindern, dass App-Entwickler bereits zum 9. Dezember das Recht bekommen, bei ihren Anwendungen per Links oder Schaltflächen auf Bezahlmöglichkeiten außerhalb von Apples Plattform hinzuweisen. Der Konzern will einen weiteren Anlauf für einen Aufschub bei einem Berufungsgericht machen, wie das Unternehmen heute ankündigte. Das Urteil fiel Anfang September in dem Prozess zwischen Apple und der Firma Epic Games, von der das Online-Spiel "Fortnite" stammt. Die jetzige Entscheidung stammt von derselben Richterin wie damals.
Apple argumentiert mit Sicherheit der Verbraucher
Apple wollte verhindern, dass App-Entwickler zum 9. Dezember das Recht bekommen, bei ihren
Anwendungen per Links auf Bezahlmöglichkeiten
außerhalb des App Stores hinzuweisen
Bild: picture alliance/Silas Stein/dpa
Apple argumentierte, durch die Änderung drohe Schaden für Verbraucher
und die Integrität der App-Store-Plattform. Richterin Yvonne Gonzalez
Rogers ließ dies jedoch nicht gelten - und auch nicht Apples
Auffassung, dass der Konzern gute Chancen habe, im langwierigen
Berufungsverfahren ihr Urteil zu kippen. Sie betonte unter anderem,
dass Apple einen unbefristeten Aufschub wollte, statt sich nur mehr
Zeit für die Umsetzung der neuen Regeln zu erbitten.
Apple hatte sich in dem Epic-Prozess weitgehend durchgesetzt. Doch die Richterin entschied auch, dass Apple Entwicklern nicht mehr verbieten darf, Nutzer auf Möglichkeiten zum günstigeren Kauf der Artikel außerhalb des App Stores hinzuweisen.
Streitpunkt: Kauf digitaler Güter
Apple erlaubt den Kauf digitaler Güter - etwa virtuelle Artikel in Spiele-Apps - grundsätzlich über die hauseigene Bezahlplattform. Dabei wird eine Abgabe von 15 oder 30 Prozent an den Konzern fällig. Apple argumentiert unter anderem, dass durch das Verfahren Nutzer vor Betrugsversuchen und einem Missbrauch ihrer Daten geschützt würden. Einige App-Entwickler kritisieren, dass die Abgabe ungerechtfertigt hoch sei.
Darüber, wie das Urteil ausgelegt werden kann, zeichnete sich bereits in den vergangenen Wochen Streit ab. Apple warnte, dass einige Entwickler aus Sicht des Konzerns die Entscheidung der Richterin zu großzügig interpretierten und auch ganze alternative Bezahlabläufe hinter die Links packen wollten. Wie der Konzern argumentiert, könnten dadurch böswillige Entwickler Nutzerdaten missbrauchen, während Apple dies nicht verhindern könnte.
Vor rund 14 Jahren erschien das erste iPhone in Deutschland. Wir haben das iPhone 2007 mit dem aktuellen Flaggschiff iPhone 13 Pro Max verglichen.