Abmahnung wegen Filesharing: Verhandeln ist besser als zahlen
Abmahnung wegen Filesharing: Verhandeln ist besser als zahlen
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Wer eine Abmahnung wegen illegalem Filesharing
bekommt, muss oft auch zahlen. Die geforderte Summe lässt sich in
vielen Fällen aber herunterhandeln. Darauf weist das Rechtsportal
"iRights.info" hin. Abgemahnte sollten sich aber am besten
Unterstützung durch einen Anwalt suchen, der sich auf Urheberrecht
spezialisiert hat: Der könne am ehesten einschätzen, welche
Forderungen berechtigt sind, und eventuell unberechtigte Abmahnungen
auch komplett abschmettern. Bei der Suche nach einem passenden
Rechtsbeistand helfen zum Beispiel die Verbraucherzentralen.
Die in einer Abmahnung geforderte Summe besteht in der Regel aus zwei Teilen. Die erste Hälfte sind die sogenannten Abmahnkosten, die sich aus dem Gegenstands- oder Streitwert ergeben. Sie liegen bei Bagatellfällen in der Regel unter 1 000 Euro, erklären die Experten. Wird jemand zum ersten Mal beim illegalen Filesharing erwischt, darf ein Abmahner neuerdings sogar nicht mehr als 150 Euro verlangen. Weil zu den Gebühren aber oft noch Schadensersatzforderungen hinzukommen, kann die Gesamtsumme am Ende trotzdem über dieser Grenze liegen.
Abmahnung wegen Filesharing: Verhandeln ist besser als zahlen
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Wer sich wegen einer Abmahnung Unterstützung vom Anwalt holt, kann
diesen auch gleich einen Blick auf die Unterlassungserklärung werfen
lassen. Die gehört zu jeder Abmahnung. Der Empfänger verpflichtet
sich damit, solche oder ähnliche Urheberrechtsverletzungen nicht zu
wiederholen. Die Formulierungen sind aber oft viel zu weitreichend
und sollten daher vor der Unterschrift modifiziert werden. Eine
Verpflichtung zum Zahlen von Schadensersatz und Abmahngebühren hat in
der Unterlassungserklärung zum Beispiel nichts verloren, heißt es in
der Broschüre.
Ausführliche Info-Broschüren zum Download
Diese und andere rechtliche Themen behandelt das Portal in seiner Broschüre "Spielregeln im Internet", die mittlerweile in zwei Teilen als PDF zum Download erhältlich ist (Teil 1 und Teil 2).
Außer Abmahnnungen behandeln die Experten Themen wie Datenschutz in sozialen Netzwerken, Cyber-Mobbing, fremde Inhalte auf eigenen Seiten, die Legalität von Filehostern, Zitieren im WWW, Online-Betrug durch Abofallen oder Markenschutz bei Webauftritten. Die Broschüren, die auch in gedruckter Form bestellt werden können, sind sprachlich so gehalten, dass sie auch von Internet-Einsteigern verstanden werden.
Weitere Informationen - beispielsweise für den Schulunterricht - bietet auch die Broschüre Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt.