Die Rechte und Pflichten für den Anschluss liegen nicht mehr bei dem Kunden sondern
bei HFO Telecom. Rein rechtlich ist der Anschlussinhaber also nicht der Inhaber.
Soll später wieder der Anbieter gewechselt werden, verlangt die Telekom ein Entgelt
für das Zurückstellen des Anschlusses auf den Kunden und damit zurück zur Deutschen Telekom.