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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 15.02.2012 |
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen YouTube23.10.2009
13:14 Verdacht der Urheberrechtsverletzung
Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat wegen des
Verdachts von Urheberrechtsverletzungen ein förmliches
Ermittlungsverfahren gegen die Internet-Plattform YouTube und deren
Muttergesellschaft Google eröffnet. Das bestätigte heute der Sprecher der
Behörde, Wilhelm Möllers. Auslöser für die Ermittlungen
sei eine Strafanzeige des Hamburger Rechtsanwalts Jens Schippmann.
Der Anwalt vertritt Musiker, Autoren, Produzenten und Musikverlage,
die sich von YouTube um die Früchte ihrer Arbeit geprellt fühlen. Die
Polizei ermittelt nun unter anderem gegen die obersten Chefs des
mächtigen Konzerns.
Die Plattform ermöglicht ihren Nutzern, Filme ins Internet zu stellen, die von allen Besuchern angesehen werden können. Neben privaten Videos finden sich auch Fernseh- und Konzertmitschnitte, Teile von aktuellen kommerziellen Videos oder historische Aufnahmen. Ein Teil davon ist urheberrechtlich geschützt, doch die Inhaber der Rechte bekommen oft kein Geld. Der Streit zwischen den Plattform-Betreibern und der Musikbranche dauert bereits seit Jahren und wird vor allem vor Zivilgerichten geführt. Anklage oder Verfahren offenYouTube identifiziert mittlerweile urheberrechtlich geschütztes Material gleich beim Hochladen. Die Rechte-Inhaber können dann festlegen, ob die Videos gelöscht oder mit Werbung "monetarisiert" werden - dann erhalten sie einen Umsatzanteil. Allerdings sind nicht alle mit den angebotenen Konditionen zufrieden; auch gibt es immer wieder technische Probleme. Und die Eigentümer müssen dafür mitspielen und ihr Material zur Verfügung stellen, damit Google eine Art "digitalen Fingerabdruck" erstellen und mit dem hochgeladenen Material abgleichen kann. Verstöße gegen das Urheberrecht sind ebenso wie gegen das Markenrecht strafbar und können mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden. Allerdings sind Verfahren oder gar Verurteilungen selten; meistens werden die Strafverfahren dazu benutzt, zusätzliche Beweise für gleichzeitig laufende Zivilverfahren zu bekommen. Oft macht die Staatsanwaltschaft von der Möglichkeit Gebrauch, die Geschädigten auf eine Privatklage zu verweisen. Ob es in Hamburg zu einer Anklage oder gar einem Gerichtsverfahren gegen YouTube kommt, ist völlig offen.
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dpa / Marie-Anne Winter
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