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YouTube und GEMA streiten um Musikvideos

16.02.2012
18:37

Noch keine Einigung zu Urheberrechtsverletzungen in Sicht

Streit zwischen YouTube und GEMA
Streit zwischen YouTube und GEMA
Im Rechtsstreit zwischen GEMA und YouTube zeichnet sich noch keine Entscheidung ab. Die beiden Parteien stritten heute vor dem Landgericht Hamburg darum, ob die Videoplattform von Google genug zur Löschung urheberrechtlich geschützter Musik tut. Die Anwälte von YouTube-Mutter Google erklärten, das firmeneigene Filtersystem Content-ID sei "perfekt" für die GEMA, um Videos zu löschen oder über die Einblendung von Werbung Einnahmen zu erzielen. Die Verwertungsgesellschaft bezeichnete das angesichts seines Repertoires von acht Millionen Titeln als nicht zumutbar. Auch sei der dafür nötige Vertrag unannehmbar.

Die Anwälte der GEMA zweifelten zudem die Effizienz des Systems an, vor allem bei der Erkennung von Versionen wie Live-Aufnahmen. Ein Urteil wurde heute nicht gesprochen.

Die GEMA verlangt von YouTube, zwölf geschützte Musikwerke von der Plattform zu löschen und zukünftig nicht mehr zugänglich zu machen. Die Entscheidung dürfte über diese Lieder - darunter "Rivers of Babylon" und "Ritmo de la noche" - hinaus eine große Tragweite haben, weil die GEMA an Hand dieser Titel ein Exempel statuieren möchte.

Content-ID ist ein System, das Rechteinhaber nutzen können, um eigene Werke von der Videoplattform zu löschen oder zur Monetarisierung freizugeben, bei der die Werbeeinnahmen geteilt werden. Dafür müssen die Unternehmen Referenzdateien hochladen, von denen YouTube eine Art Fingerabdruck erstellt. Mit diesem überprüft die Plattform alle hochgeladenen Videos. Das Gericht geht nicht davon aus, dass YouTube sich die geschützten Werke zu eigen gemacht hat - wie die GEMA meint - und dass somit keine Täterhaftung, sondern nur eine weniger Störerhaftung infrage komme.

Jahrelanger Streit geht weiter

Der Streit um Musikvideos auf YouTube dauert schon Jahre. Nachdem ein vorläufiger Vertrag zwischen der Verwertungsgesellschaft und YouTube 2009 ausgelaufen war, konnten sich die Parteien auf keine Nachfolgeregelung einigen. Ende 2010 reichte die GEMA Klage ein, um YouTube zum Löschen oder Sperren bestimmter Videos zu zwingen. Die Verwertungsgesellschaft scheiterte mit einem Eilantrag, das Landgericht Hamburg ließ aber erkennen, dass ein Unterlassungsanspruch infrage komme. Um diesen geht es nun im Hauptsacheverfahren.

Während Google bei der Regelvergütung "Einigungspotenzial" sieht, lehnt der Konzern den Tarif für die Mindestvergütung ab - dieser sei "in der Struktur falsch und zu hoch". Er spiegle nicht das Geschäftsmodell einer werbefinanzierten Plattform wider. Die GEMA erklärt dagegen, sie wolle sich nicht von Lizenznehmern die Konditionen diktieren lassen.

Vielen Internetnutzern ist der Streit präsent, weil YouTube bei bestimmten blockierten Clips den Hinweis einblendet, dass die GEMA nicht die Rechte erteilt habe. Die Verwertungsgesellschaft weist diesen Vorwurf zurück: Musikvideos würden durch Labels, andere Rechteinhaber oder von YouTube selbst gesperrt, nicht von der GEMA, erklärte sie im Juli 2011. Trotz der Auseinandersetzung könne das Portal die Stücke zeigen, indem es den strittigen Teil der Vergütung hinterlegt. Google hält dem entgegen, dass diese Regel nur für Inhalteanbieter gelte - als solchen will der Internetriese sein Videoportal aber nicht sehen.

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RE: Wie heißen diese 12 Titel ... Klaus Wegen. 25.04.12 09:05
RE: Wie heißen diese 12 Titel ... GrößterNehm. 23.04.12 23:22
RE: andere können es GrößterNehm. 23.04.12 23:02
RE: Wie heißen diese 12 Titel ... koelli 21.04.12 16:18
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2012-01, Erwachsene ab 14 Jahre