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YouTube ist weiterhin offen für Gespräche mit der Gema

03.02.2013
13:44

0,375 Cent pro Musikstream als unüberwindbares Hindernis

Von dpa /
YouTube und Gema - gütliche Einigung
YouTube und Gema - gütliche Einigung?
Die Google-Tochter YouTube ist weiterhin an einer gütlichen Einigung mit der deutschen Verwertungs­gesellschaft Gema interessiert. "Wir sind immer offen für ein Gespräch mit der Gema", sagte YouTube-Sprecherin Mounira Latrache am Wochenende der Nachrichten­agentur dpa. In den seit Dezember unterbrochenen Verhandlungen habe man sich bereits im Prinzip auf die Höhe der sogenannten Regelvergütung geeinigt. Darin wird festgelegt, welchen festen Anteil YouTube von dem Nettoumsatz an die Gema bezahlen muss, wenn er auf die Nutzung der Musikstücke zurückzuführen ist.

Nicht akzeptabel sei für die Video-Plattform aber die von der Gema geforderte Mindestvergütung von 0,375 Cent pro Musikstream, da YouTube im Gegensatz zu Download-Diensten wie iTunes von Apple keinen festen Umsatz pro Stream habe. "Eine werbefinanzierte Plattform wie YouTube verkauft keinen Stream zu einem bestimmten Preis. Vielmehr bestimmen Angebot und Nachfrage und nicht die Plattform den Preis." YouTube habe in über 40 Ländern Einigungen mit den Verwertungsgesellschaften erzielen können und im vergangenen Jahr hunderte Millionen Dollar Werbeeinnahmen an die Musiker und Musikverlage ausgeschüttet. "Wir würden gerne auch in Deutschland Musikern die Möglichkeit bieten, Geld via YouTube einzunehmen oder einen Song wie "Gangnam Style" über eine Promotion bei YouTube zu einem weltweiten Hit zu machen."

YouTube und die Gema in verschiedene Rechtsstreitigkeiten verwickelt

YouTube und die Gema sind auf verschiedenen Ebenen in Rechtsstreitigkeiten verwickelt. Zu einen fordert die Verwertungsgesellschaft 1,6 Millionen Euro Schadenersatz in einer Klage bei der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt. "Eine Schadensersatzforderung ist aus unserer Sicht angebracht, weil die urheberrechtlich geschützten Musikwerke auf YouTube massenhaft genutzt und vermarktet werden", hatte der Gema-Vorstandsvorsitzende Harald Heker das Vorgehen begründet.

In einer Unterlassungsklage wendet sich die Gema gegen Sperrhinweise von YouTube, die erscheinen, wenn die Videos in Deutschland nicht angeschaut werden dürfen. Nutzer in Deutschland sehen dann in der Regel den Hinweis, dass der Clip nicht verfügbar sei, weil die Gema nicht die erforderlichen Rechte eingeräumt habe. Diese Formulierung will sich die Gema nicht länger gefallen lassen, weil sie in der Regel die Sperrung nicht veranlasst habe. "Durch den eingeblendeten Text wird der falsche Eindruck erweckt, dass die Gema die Lizenzierung von Musiknutzung kategorisch verweigere." Tatsächlich sei die Gema jedoch immer dazu bereit, eine Lizenz zu erteilen.

Die YouTube-Sprecherin sagte, ihr Unternehmen müsse diese Songs sperren, weil die Gema zum einen mehrfach danach verlangt habe und ihr Unternehmen keine Einsicht in eine Liste mit dem Gema-Repertoire habe und sonst ein großes rechtliches und finanzielles Risiko eingehe. Eine Einigung mit der Gema könne erzielt werden, wenn diese durch das werbefinanzierte Geschäftsmodell von YouTube abbildbar sei.

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