Youtube: Gema-Klage kann in Deutschland nicht zugestellt werden
31.01.2013 13:08
Jetzt muss die Klage in die USA geschickt werden
Von dpa /
 Mit diesem Hinweis sperrt Google in Deutschland viele Videos.
Im Streit mit der Internet-Videoplattform
YouTube muss die Verwertungsgesellschaft Gema nun den internationalen
Rechtsweg beschreiten. Eine Unterlassungsklage gegen die
Google-Tochter, die von der Gema beim Landgericht München eingereicht
wurde, konnte in Deutschland nicht zugestellt werden, sagte
Gema-Sprecherin Ursula Goebel der Nachrichtenagentur dpa.
"Wir gehen nun davon aus, dass es mehrere Wochen dauert,
bis das Dokument in den USA zugestellt werden kann."
Gema klagt gegen Sperrhinweise
Bei der Klage der Gema geht es um die Sperrhinweise von YouTube,
die erscheinen, wenn die Videos in Deutschland nicht angeschaut
werden dürfen. YouTube-Nutzer in Deutschland sehen dann in der Regel
den Hinweis, dass der Clip nicht verfügbar sei, weil die Gema nicht
die erforderlichen Rechte eingeräumt habe. Diese Formulierung will
sich die Gema nicht länger gefallen lassen, weil sie in der Regel die
Sperrung nicht veranlasst habe.
Im Streit um eine Vergütung von Musikvideos auf YouTube habe die
Gema nur exemplarisch zwölf Titel sperren lassen. In dieser Sache
standen sich die Google-Tochter und die Gema in einem
Gerichtsverfahren in Hamburg gegenüber. Dort entschied das
Landgericht im vergangenen Frühjahr, dass YouTube zwar auf
Gema-Aufforderung ausgewählte Videos löschen müsse, aber nicht
verpflichtet sei, jeden einzelnen Clip schon beim Hochladen auf
Gema-Gebührenpflicht zu überprüfen. Gegen dieses Urteil haben beide
Seiten Rechtsmittel eingelegt. Die Verhandlungen zwischen der Gema
und YouTube wurden im vergangenen Dezember abgebrochen, die
Verwertungsgesellschaft fordert nun 1,6 Millionen Euro Schadenersatz.
Vergleich: In Deutschland sind die meisten Videos gesperrt
Google und die Gema, die in Deutschland die Urheberrechte etwa von
Komponisten oder Textautoren vertritt, können sich schon seit 2009
nicht über eine Mindestvergütung für Videos bei YouTube einigen,
nachdem ein vorläufiger Vertrag auslief. Die Verwertungsgesellschaft
will 0,375 Cent pro Abruf. Google lehnte die Forderung bisher ab.
In Deutschland sind nach einer Erhebung von OpenDataCity derzeit
61,5 Prozent der weltweiten Top-1000-Videos von YouTube gesperrt.
Damit liegt Deutschland deutlich vor Südsudan (15 Prozent) und
Vatikanstadt (5 Prozent).
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