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Deutscher Anwaltverein warnt: WLAN-Netze nicht für Dritte öffnen

16.01.2012
09:13

Anschlussinhaber haftet für Rechtsverstöße

Von Hans-Georg Kluge mit Material von dpa
Wer sein WLAN-Netz für Fremde oder Nachbarn freigibt, geht große Risiken ein.
Wer sein WLAN-Netz für Fremde oder Nachbarn freigibt, geht große Risiken ein.
Betreiber eines drahtlosen Netzwerks sollten ihren Internetzugang nicht sorglos für Dritte öffnen. "Ein geteiltes WLAN ist für den Betreiber ein rechtliches Risiko", warnt Niko Härting von der Arbeitsgemeinschaft Informationsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Gefährlich wird es zum Beispiel, wenn Nachbarn oder Freunde über den eigenen Zugang Raubkopien herunterladen. "In solchen Fällen will es ja meistens keiner gewesen sein", erklärt Härting. "Und dann haftet im Zweifelsfall der Anschlussinhaber."

Grundlage dafür ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2010. Demnach kann jemand, der seinen Netzzugang nicht verschlüsselt, für Urheberrechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen werden. "Darunter fällt auch, wenn ich jemandem mein Passwort gebe", sagt Härting.

Kontakt zu Betreibern anderer WLAN-Netze

Über Internetdienste wie www.wifis.org können WLAN-Besitzer den Namen ihres Netzes (SSID) in eine Kontaktadresse für neue Nachbarn verwandeln. Der Service dient zuerst nur zur Kontaktaufnahme, natürlich lässt sich darüber aber auch eine Mitnutzung des Anschlusses verabreden. Bei diesem Modell ist im Nachhinein aber nur schwer erkennbar, wer im Internet was gemacht hat. Andere Anbieter wie Fon oder Hotsplot verwenden zum Teilen von WLANs dagegen spezielle Soft- oder Hardware, mit der verschiedene Nutzer und ihre Downloads besser zu identifizieren sind.

Sicherheit nach Innen und Außen

Vollständig absichern lässt sich der Gast-Internetverkehr meist nicht. Viele P2P-Tauschbörsen lassen sich zwar mit vielen Routern sperren, aber endgültige Sicherheit bietet dieses Vorgehen nicht: Häufig versuchen die Tauschbörsen, solche Sperren zu umgehen. Nutzt ein 'Gast' eine exotischere Tauschbörse, könnte er außerdem von den Blockaden des Routers nicht betroffen sein. Manche Router erlauben auch URL-Sperren. Damit lassen sich weitere Angebote sperren, mit denen illegale Aktivitäten durchgeführt werden können. Diese Einstellungen können aber umgangen werden, zudem lässt sich auch keine Vollständigkeit erreichen. Auch Gastzugänge, die manche Router anbieten, sorgen nur für den Schutz Ihres eigenen WLAN-Schlüssels. Daher ist auch diese Technik nicht für fremde Personen geeignet.

Wer Andere in sein WLAN lässt, sollte auch darauf achten, dass der Gast nicht auf Netzwerkfreigaben und andere Datenspeicher zugreifen kann. Falls diese nicht weiter gesichert sind, stellt sich nicht nur die Frage nach der Störerhaftung nach Außen, sondern auch die Sicherheit Ihrer Daten innerhalb Ihres Netzwerkes kann gefährdet sein.

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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2013-02 Erwachsene ab 14 Jahre