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Gewinnspiel-Anrufe: Härtere Strafen für Telefonwerbung geplant

05.12.2011
16:51

Bußgeld soll auf bis zu 300 000 Euro angehoben werden

Die Bundesregierung will Verbraucher besser vor Telefonwerbung schützen.
Die Bundesregierung will Verbraucher besser vor Telefonwerbung schützen.
Verbraucher sollen nach Plänen der Bundesregierung besser gegen unerwünschte Werbeanrufe und dubiose Gewinnspieldienste geschützt werden. Mit Bußgeld geahndet werden sollten künftig auch unzulässige Werbeaktionen mit automatischen Anrufmaschinen, wie ein Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums vorsieht. Bisher gilt dies bereits für normale Anrufe von Mitarbeitern, die sich ohne "vorherige ausdrückliche Einwilligung" melden. Zudem sollen Bußgelder von derzeit maximal 50 000 auf bis zu 300 000 Euro erhöht werden. Hintergrund sind zahlreiche Beschwerden über unseriöse Praktiken.

Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums sagte heute, es gebe entsprechende Überlegungen, und bestätigte damit einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung". Zum Zeitplan, etwa wann die neuen Regeln in Kraft treten sollen, äußerte sie sich nicht.

Gewinnspiele sollen nur nach expliziter Bestätigung wirksam werden

Als besonders problematisch hätten sich Gewinnspieldienste erwiesen, heißt es in dem Eckpunktepapier, das der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Wirksam werden sollen diese dem Entwurf zufolge künftig nur noch durch einen Vertrag "in Textform", also schriftlich, per Fax oder per E-Mail. Dabei bieten Unternehmen gegen monatliche Vergütung zum Beispiel an, dass sie Kunden bei diversen Gewinnspielen anmelden. Verbrauchern würden solche Verträge häufig untergeschoben, besonders älteren Menschen oder unerfahrenen Jugendlichen.

Die Regeln gegen penetrante Werbeanrufe waren erst 2009 mit Bußgeldvorschriften verschärft worden. Seitdem habe sich der Verbraucherschutz zwar verbessert. Es gebe aber weiterhin etliche Beschwerden, die Zahl betrügerischer Anrufe nehme zu, argumentiert das Ministerium in dem Papier. Ressortchefin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger (FDP) hatte angekündigt, strengere Regeln zu prüfen.

BGH hatte schon im Frühjahr über separate Zustimmung für Werbung entschieden

Erst im Frühjahr hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Unternehmen die wirksame Zustimmung eines Verbrauchers für telefonische Werbeanrufe separat einholen muss. Die Firma darf eine entsprechende Einwilligung nicht zusammen mit anderen Elementen in einem gemeinsamen Passus abfragen. Eine wirksame Einwilligung in Telefonwerbung ist demnach nur dann zulässig, wenn eine getrennte, "eigenständige Zustimmungshandlung" durch den Verbraucher erfolgt.

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mit Material von dpa
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RE: Rentner und Telefon spunk_ 02.01.12 12:38
RE: Rentner und Telefon mikiscom 02.01.12 07:43
RE: Ist nur Symptom-Behandlung spunk_ 31.12.11 10:21
RE: Ist nur Symptom-Behandlung batrabbit 31.12.11 02:45
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2012-01, Erwachsene ab 14 Jahre