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Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt vor Web.de

09.04.2010
11:26

Kostenlose Club-Mitgliedschaft endet in kostenpflichtigem Vertrag

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt berichtet davon, dass häufig Kunden der Web.de GmbH Beschwerde gegen das Internetportal einreichen. Grund sind finanzielle Forderungen, die der Anbieter gegenüber Nutzern der zunächst kostenlosen, aber später kostenpflichtigen Club-Mitgliedschaft geltend macht. Den Betroffenen sei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt zufolge meist nicht klar, wofür sie Zahlungen leisten sollten.

Der Blick ins Kleingedruckte erspart Ärger

Nutzer von Web.de kennen die Hinweise auf dem Portal, die als Willkommensangebot oder wegen Treue zum Anbieter zu einer kostenlosen Club-Mitgliedschaft auf Probe einladen. Wer im Rahmen der Nutzung des Schnupperangebots nicht fristgerecht und schriftlich kündigt, wird Vertragskunde für eine gewisse Laufzeit und hat monatliche Beiträge zu zahlen. Die Verbraucherzentrale rät daher dazu, sich im Vorfeld über die Bedingungen eines Angebots ganz genau zu informieren.

Nicht zu reagieren ist der falsche Weg

Das Logo des Web.de-Clubs.
Die Probeangebote des Web.de-Clubs enden in kostenpflichtigen Laufzeitverträgen.
Wer diesen Zahlungen nicht nachkommt, darf mit Schreiben von Inkassodiensten und Rechtsanwälten rechnen. Zu diesem Zeitpunkt ist es bereits zu spät, da die Verzugskosten die Zahlungssumme weiter in die Höhe treiben. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt rät dazu, es gar nicht erst soweit kommen zu lassen. Stattdessen sollten Club-Mitglieder wider Willen eine Anspruchsgrundlage bei Web.de anfordern und sich in den Beratungsstellen oder telefonisch an die Verbraucherschützer wenden.

Masche ist häufig vorzufinden

Generell sollten Nutzer das Kleingedruckte sehr genau lesen, wenn eine Dienstleistung im Internet in Form einer kostenfreien Probezeit angeboten wird. Gebührenfreie Gratiszeiträume enden häufig in kostenpflichtigen Laufzeitverträgen. Die Anbieter holen die Kunden mit geringem Aufwand per Mausklick in den Vertrag, verlangen aber für eine Kündigung vor der Kostenpflicht die Schriftform. Ist dem Nutzer der automatische Vertragsabschluss nicht bewusst oder der Aufwand für ein Fax oder einen Brief zu groß, wird er zum Vertragskunden.

 
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RE: Zweimal jährlich "GMX-Update"? ... Jannemann 01.05.10 12:01
RE: Zweimal jährlich "GMX-Update"? ... Jannemann 27.04.10 22:38
RE: Zweimal jährlich "GMX-Update"? ... L.Heßling 26.04.10 17:02
Zweimal jährlich "GMX-Update"? ... Jannemann 23.04.10 16:22
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2012-01, Erwachsene ab 14 Jahre