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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 30.05.2012 |
Schaar: Quick Freeze als Alternative zur Vorratsdatenspeicherung27.12.2011
12:06 Streit um Speicherung der Verkehrsdaten zieht sich weiter hin
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht
nach wie vor eine Alternative zur klassischen Speicherung von
Telefon- und Internetverbindungsdaten. Er nannte das
Quick-Freeze-Verfahren, also die anlassbezogene Speicherung von
Daten, das bereits zu Beginn des Jahres als alternative Methode
zur Speicherung der Verkehrsdaten aller Bürger angeführt wurde.
"Ich frage mich, warum die Befürworter der
Vorratsdatenspeicherung so vehement erklären, Quick Freeze reiche
nicht aus", sagte Schaar im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa.
Im monatelangen Streit um das Thema stützt er damit die Position von
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Vor
allem Unionspolitiker hatten wiederholt erklärt, Quick Freeze sei
keine Lösung.
Schaar sagte, viele Unternehmen speicherten die Telefondaten bereits ohne zusätzliche gesetzliche Regelung über mehrere Wochen, größtenteils sogar über Monate. "Bei Telefondaten dürften diese Angaben also über einen längeren Zeitraum vorhanden sein", meinte er. "Quick-Freeze-Plus"-Lösung gegen schnelle Löschung von IP-DatenAnders sei dies bei Internet-Verbindungsdaten. "Die überwiegende Zahl der Provider löscht die Zuordnung einer IP-Adresse zu einem Nutzer." Hier habe er sich bereits seit längerem für eine "Quick-Freeze-Plus"-Lösung ausgesprochen, sagte Schaar, also dafür, dass diese Daten ein oder zwei Wochen gepuffert werden. Die Strafverfolgungsbehörden hätten bei einem solchen Verfahren eine echte Möglichkeit, die Daten bei Bedarf einzufrieren, um sie - wenn nötig - zur Verfolgung schwerer Straftaten zu verwenden. Insgesamt erwiesen sich viele Argumente der Vorratsdaten-Befürworter als brüchig, meinte Schaar. Die Neonazi-Mordserie eigne sich nicht als Beleg für die Vorratsdatenspeicherung. So liege beispielsweise der Polizistinnen-Mord in Heilbronn schon viel zu lange zurück. Hier hätte auch eine sechsmonatige oder sogar eine zweijährige Speicherfrist nichts genutzt. Aus der Union hatte es dagegen geheißen, die Mordserie der Zwickauer Neonazi-Zelle mit mindestens zehn Opfern belege, dass die Vorratsdatenspeicherung nötig sei. Weitere Meldungen zum Thema Vorratsdatenspeicherung
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| Betreff | Autor | Datum | |||||||
| RE: O2 | klar-und-wah. | 30.05.12 10:38 | |||||||
| RE: Wo liegt der Nutzen? | Telly | 29.05.12 18:30 | |||||||
| RE: Wo liegt der Nutzen? | getodavid | 29.05.12 13:06 | |||||||
| RE: Wo liegt der Nutzen? | Telly | 29.05.12 12:48 | |||||||
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