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Vorratsdatenspeicherung: FDP will angeblich Kompromiss

27.11.2010
13:23

Unions-Fraktions-Vorsitzender: Bekämpfung schwerster Kriminalität

Vorratsdatenspeicherung: Volker Kauder sieht bei FDP Kompromissbereitschaft
Vorratsdatenspeicherung: Volker Kauder sieht bei FDP Kompromissbereitschaft
In der Bundesregierung könnte es möglicherweise zu einem Kompromiss bei der bisher von der FDP abgelehnten Vorratsdatenspeicherung kommen. Der Vorsitzende der Unions-Fraktion im Bundestag, Volker Kauder (CDU), äußerte in einem heute vorab publizierten Interview der Zeitschrift "Super Illu", er habe mit der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) "darüber gesprochen, und sie hat mir zugesagt, einen Vorschlag vorzulegen. Darauf bin ich gespannt". Die von den Unionsparteien geforderte Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung habe "gar nicht so viel mit der aktuellen Terror-Warnung, sondern vor allem mit der Bekämpfung anderer Formen schwerster Kriminalität" zu tun, sagte Kauder. "Die Ermittlungsbehörden erhalten damit die Möglichkeit festzustellen, mit wem beispielsweise ein Tatverdächtiger telefoniert oder wem ein Beschuldigter eine E-Mail geschrieben hat."

Kauder: "Das müssen wir nun endlich zu Ende bringen"

Das Bundesverfassungsgericht hatte im März dieses Jahres das seinerzeit vorgelegte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gekippt und dabei entschieden, dass die Voraussetzungen strenger zu regeln seien. Damit wurde also nicht die Vorratsdatenspeicherung generell untersagt, sondern Nachbesserungen im Detail angemahnt. "Das müssen wir nun endlich zu Ende bringen", hieß es von Unions-Fraktionschef weiter. Die Möglichkeiten der Ermittler müssten dem Zeitalter des Internets angeglichen werden. "Wenn in solchen überwachten Gesprächen nun etwa weitere Namen von potenziellen Mittätern oder Hintermännern fallen, wäre es enorm wichtig, mögliche Kontakte - ob per Telefon oder E-Mail - zu überprüfen."

Vorratsdatenspeicherung: Sensibles Thema

Die Vorratsdatenspeicherung ist ein sensibles Thema: An der seinerzeitigen Massenverfassungsbeschwerde beteiligten sich mehr als 30 000 Menschen. Das Gesetz war noch zu Zeiten der großen Koalition von SPD-Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ausgearbeitet worden - die FDP hatte sich indes als Mitinitiator der Klage dagegen hervorgetan. Bis das Gesetz gekippt wurde, fand die Vorratsdatenspeicherung seit 2008 Anwendung: Hier wurden verdachtsunabhängig Daten aus Verbindungen Telefon-, E-Mail- und Internet-Nutzung sechs Monate lang gespeichert, auch Handy-Standortdaten wurden aufgezeichnet. Nach der Entscheidung des Gerichtes mussten diese schon gespeicherten Daten gelöscht werden. Das Gesetz wiederum hat seiner Ursprung in einer EU-Richtlinie - die vom Verfassungsgericht auch nicht in Frage gestellt wurde. Streit gab es in der Vergangenheit auch immer wieder um die Kosten, die den Telekommunikations-Anbietern durch die Vorratsdatenspeicherung entstehen.

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mit Material von dapd
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RE: Wie süß SoloSeven 18.11.11 08:25
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Wie süß Schwachmaaa. 17.11.11 22:30
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2012-01, Erwachsene ab 14 Jahre