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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | teltarif.de | 19.03.2010 |
Nachdem bereits das Verwaltungsgericht Berlin die umstrittene Vorratsdatenspeicherung
ausgebremst hat, ist nun das Verwaltungsgericht Wiesbaden
zu der Ansicht gekommen, dass die flächendeckende Aufzeichnung der Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzung der gesamten Bevölkerung unverhältnismäßig sei.
In der heute vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlichten Entscheidung (Beschluss vom 27. Februar 2009, Aktenzeichen 6 K 1045/08.WI) heißt es wörtlich: "Das Gericht sieht in der Datenspeicherung auf Vorrat einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz. Sie ist in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig. Der Einzelne gibt keine Veranlassung für den Eingriff, kann aber bei seinem legalen Verhalten wegen der Risiken des Missbrauchs und des Gefühls der Überwachung eingeschüchtert werden [...] Der nach Art. 8 ERMK zu wahrende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist durch die Richtlinie [zur Vorratsdatenspeicherung] nicht gewahrt, weshalb sie ungültig ist". Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der eine Verfassungsbeschwerde von über 34 000 Bürgerinnen und Bürgern gegen die Totalprotokollierung des Kommunikations- und Bewegungsverhaltens der gesamten Bevölkerung initiiert hat, begrüßt die Gerichtsentscheidung sehr. Er fordert SPD und Union nun auf, das neueste Vorhaben der Regierung zu stoppen, Internetanbieter künftig auch zur flächendeckenden Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet zu ermächtigen.
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