Mündliche Verhandlungen über mehrere Verfassungsbeschwerden
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts
verhandelt am 15. Dezember mündlich über mehrere
Verfassungsbeschwerden zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung. Das
teilte das Gericht heute in Karlsruhe mit. Die Beschwerdeführer
sähen vor allem das Telekommunikationsgeheimnis und das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung verletzt.
Bereits im März vergangenen Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht die
Nutzung der erhobenen Daten durch Strafverfolgungsbehörden nach einem Eilantrag eingeschränkt.
Durch das Gesetz wurden Telekommunikationsfirmen verpflichtet, ab
2008 die Daten von Telefonverbindungen aller Bundesbürger und ab 2009
auch die Daten von Internetverbindungen anlasslos jeweils sechs
Monate lang zu speichern. Protokolliert wird damit, wer mit wem per
Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Handys
wird zudem der Standort des Benutzers festgehalten.
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