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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | teltarif.de | 21.03.2010 |
Das Bundesverfassungsgericht hat Zweifel an der
Verfassungsmäßigkeit der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. Das
ist heute bei der Verhandlung über mehrere
Verfassungsbeschwerden gegen das seit 2008 geltende Gesetz deutlich
geworden. Darin wurden die Telekommunikationsfirmen verpflichtet, die
Daten von Telefon-, E-Mail- und Internetverbindungen aller
Bundesbürger ohne konkreten Anlass jeweils sechs Monate lang zu
speichern. Der Abruf der Daten durch die Sicherheitsbehörden ist
unter bestimmten Umständen gestattet.
Während die Kläger einen "Dammbruch" zulasten des Datenschutzes sehen, verteidigte die Bundesregierung die angegriffenen Regelungen. Das Gesetz diene "nicht der flächendeckenden Überwachung der Bevölkerung", sondern dem legitimen Zweck, Straftaten effektiv zu verhindern und zu verfolgen, sagte der Prozessbevollmächtigte der Regierung, Rechtsprofessor Christoph Möllers. Die Ermittlungsbehörden hätten zudem "bislang keinen übermäßigen, exzessiven Gebrauch" von den gespeicherten Daten gemacht.
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