Weil er einen Häftling mit Handy-
Prepaid-Karten versorgt
hat, ist ein Vollzugsbeamter in Rheinland-Pfalz entlassen worden. Der
40-Jährige habe sich eines schwerwiegenden Dienstvergehens schuldig
gemacht, teilte das Verwaltungsgericht Trier heute mit (Az.: 3
K 387/09.TR). Strafgefangenen sei aus Sicherheitsgründen der Besitz
von Handys ausdrücklich verboten, mancherorts sollen
Störsender
Telefonate verhindern.
Die Anstaltsleitung müsse
Telefonate überwachen können, um Ausbruchs-Vorbereitungen oder andere
kriminelle Aktivitäten vermeiden zu können. Mit der Überlassung der
Prepaid-Karten habe der Beamte gegen seine Kernpflicht verstoßen,
Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, hieß es.
Der Mann hatte dem Häftling die Karten "aus Mitleid und falsch
verstandenem Verantwortungsgefühl" zugesteckt, weil dieser unter
familiären Problemen gelitten habe. Seine Frau habe sich von ihm
trennen wollen und die vier Kinder hätten den Vater vermisst. Der
Beamte ließ sich überreden, dem Gefangenen die Karten zum
regelmäßigen Kontakt mit der Familie zu geben. Später stellte sich
aber heraus, dass insgesamt zehn Gefangene mit den Prepaid-Karten
telefoniert hatten. Das Verwaltungsgericht Trier ist landesweit für
Disziplinarsachen zuständig. Um welche Justizvollzugsanstalt in
Rheinland-Pfalz es sich handelte, wollte das Gericht nicht sagen.