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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 19.06.2013 |
Angebliche Null-Euro-Verträge: Vodafone verliert vor Gericht14.01.2013
18:50 Berlinerin ließ sich von Promoter mit kostenlosen Handys locken
Von Marc Kessler
![]() Vodafone konnte sich mit seiner Forderung vor Gericht nicht durchsetzen Der Mobilfunk-Netzbetreiber Vodafone hat einen Prozess vor dem Berliner Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg verloren, bei dem er die monatlichen Grundgebühren für zwei angeblich geschlossene Mobilfunk-Verträge sowie Schadensersatz forderte. Das Gericht (Az.: 24 C 166/12, Urteil vom 28.12.2012) wies die Forderung des Düsseldorfer Unternehmens ab, weil dieses den Vertragsschluss nicht nachweisen konnte, wie die Kanzlei Hollweck berichtet. Im konkreten Fall war die Beklagte am Berliner Alexanderplatz von einem Promoter angesprochen worden und hatte einen "Null-Euro-Vertrag" unterschrieben, der keinerlei Kosten verursachen sollte. Im Gegenzug sollte die Verbraucherin zwei Samsung-Einsteiger-Handys erhalten. Das Versprechen lautete: Es entstehen keine KostenIn der Tat heißt es auf dem Auftragsformular von "Rotor Promotion" - einem "Projekt der Cosma Plus GmbH": "Tarife: 2x VF SuperFlat Wochenende. 14,95 Euro Paketpreis je SIM-Karte (wird erstattet). Mindestumsatz und Grundgebühr 0,- Euro. Keine Anschlussgebühr." Und für das von der Kundin gewählte "Top-Paket": "Komplett 24 Monate keine Paketpreis (wird für komplett 24 Monate erstattet/befreit) plus 2x Samsung E1100 (oder gleichwertiges Alternativgerät). 0,- Paketpreis, 0,- Grundgebühr, 0,- Mindestumsatz, 0,- Anschlussgebühr." Es sollte anders kommen: Zwar erhielt die Berlinerin tatsächlich die zwei Handys samt zwei SIM-Karten zugeschickt. Allerdings erhielt sie auch eine Rechnung von Vodafone über die Grundgebühr von zwei SuperFlat-Wochenende-Verträgen (jeweils 14,95 Euro pro Monat). Dieser Rechnung widersprach sie und leistete auch keine Zahlungen. Vodafone wollte Geld für die Verträge sehen
Nachdem das Inkasso-Büro letztlich einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirkt und die Berliner Verbraucherin auch diesem widersprochen hatte, reichte Vodafone Klage gegen die Frau ein. Das unterzeichnete Formular von "Rotor Promotion" sah Vodafone dabei als gültigen Nachweis für den Vertragsschluss an. Gericht: Vodafone kann Vertragsschluss nicht nachweisenDas sah das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg allerdings anders: "Die Klägerin hat gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Zahlung der in Rechnung gestellten monatlichen Grundgebühr sowie auf Zahlung von Schadensersatz, denn ein Vertrag zwischen den Parteien über die kostenpflichtige Zurverfügungstellung von Mobilfunkdienstleistungen kann nicht festgestellt werden. Die (...) Klägerin hat (...) nicht hinreichend nachvollziehbar vorgetragen, dass sich die Beklagte gegenüber der Klägerin vertraglich verpflichtet hat, einen monatlichen Preis von 14,95 Euro für die Bereitstellung von Mobilfunkdiensten zu entrichten." Kein Vertragsschluss durch "Null-Euro-Formular" des PromotersZum "Null-Euro-Dokument" der Cosma Plus GmbH äußerte sich die Richterin wie folgt: "Auch das von der Beklagten eingereichte Dokument kann die Klageforderung nicht stützen. (...) Dass die Beklagte hier einen Vertrag mit der Klägerin abgeschlossen habe, ist dem Dokument nicht zu entnehmen. Soweit die Klägerin behauptet, ein Vertrag mit ihr sei durch die Vermittlung der Firma Rotor Promotion [zustande gekommen, Anm. der Red.], so hat sie auch diesen Vortrag nicht hinreichend plausibel begründet. Von der Vermittlung ist auf dem Formular an keiner Stelle die Rede." Das klare Fazit des Gerichts: "Ohne einen Vertragsschluss ist eine Zahlungspflicht der Beklagten nicht entstanden." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Anzeige:
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| Betreff | Autor | Datum | |||||||
| RE: Selber schuld, wer solche ... | telekomflüch. | 17.01.13 10:16 | |||||||
| RE: Selber schuld, wer solche ... | Heutger | 17.01.13 01:18 | |||||||
| RE: Selber schuld, wer solche ... | RobbieG | 15.01.13 12:05 | |||||||
| Typisch Vodafone | dakota104 | 15.01.13 12:00 | |||||||
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