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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 20.05.2013 |
Gerichtsurteil: Auch Vodafone muss seine Stromrechnung zahlen12.12.2012
16:48 Rückwirkende Befreiung nicht möglich, halbe Million Euro wird fällig
Von Steffen Herget mit Material von dpa
![]() Vodafone muss zahlen Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat die rückwirkende Befreiung der großen Stromverbraucher von den Netzkosten für das Jahr 2011 gekippt. Die Unternehmen könnten sich erst ab 2012 befreien lassen, wie das Gericht heute entschied. Im Energiewirtschaftsgesetz sei eine rückwirkende Befreiung nicht vorgesehen. Außerdem sei die bundesweite Umlage erst ab 2012 möglich. Gegen den Beschluss (Az.: VI-3 Kart 46/12 (V)) kann Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden. Zu den direkt Betroffenen zählt auch der Düsseldorfer Provider Vodafone. Die rückwirkende Befreiung war von der Bundesnetzagentur gewährt worden. Für das Jahr 2011 war die Umlage auf die übrige Kundschaft des jeweiligen Stromnetzbetreibers vorgesehen. Dagegen hatten diese bereits geklagt, über ihre Verfahren soll im kommenden Jahr entschieden werden. Auch in ihrem Fall hatte das Gericht Bedenken angemeldet: Eine komplette Kostenbefreiung sei im Energiewirtschaftsgesetz nicht vorgesehen. Vodafone muss zahlenKurzen Prozess machten die Richter dagegen heute mit Vodafone. Das Mobilfunkunternehmen hatte im Dezember 2011 beantragt, rückwirkend freigestellt zu werden. Es ging um über eine halbe Million Euro. Die Landesregulierungsbehörde NRW war der Auffassung, die Befreiung sei erst ab dem Stichtag der Antragstellung möglich. Das Gericht ging nun noch einen Schritt weiter: Erst für 2012 kann die Befreiung gelten, denn die Netzgebühren würden kalenderjährlich berechnet. Die sogenannte Stromnetzentgeltverordnung war am 4. August 2011 in Kraft getreten. Die Netzkosten machen etwa ein Fünftel des Strompreises für private Haushalte aus. Auf Antrag können sich Unternehmen von den Kosten befreien lassen, wenn sie mehr als zehn Gigawattstunden Strom pro Jahr abnehmen. Die für die Stromnetzbetreiber entstehenden Umsatzverluste werden ab 2012 durch eine bundesweite Umlage auf die übrigen Endkunden ausgeglichen. Weitere Meldungen zum Thema Urteil
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| Betreff | Autor | Datum | |||||||
| RE: Ökospinner und Atompanik | garfield | 20.12.12 10:01 | |||||||
| RE: Schei.ß Kapitalismus | garfield | 20.12.12 08:35 | |||||||
| RE: Schei.ß Kapitalismus | Telly | 20.12.12 06:29 | |||||||
| RE: Schei.ß Kapitalismus | garfield | 20.12.12 00:20 | |||||||
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