
Bei Vodafone kostet die Papierrechnung
ab sofort 1,50 Euro pro Monat
Man kennt die Situation aus dem Restaurant: Man hat ein gutes
Essen genossen, auch eine zuvorkommende Bedienung. So trägt man
die "letzte Bitte" an die Bedienung vor, nämlich, die Rechnung zu
bringen. Daraufhin verschwindet der gute Mann oder die gute Frau,
um gefühlt eine halbe Ewigkeit lang nicht wiederzukommen. Man möchte
gehen, kann aber nicht weg, denn noch hat man ja nicht bezahlt.
Wie die Bedienung in vielen Restaurants empfindet anscheinend auch der
Vodafone-Konzern das pünktliche Vorlegen
der Rechnung als lästige Pflicht, die mit dem eigentlichen Geschäft,
nämlich der Bewirtung bzw. der Telekommunikation, nichts zu tun hat.
Und so erklärt der Konzern kurzerhand das Übersenden der Papierrechnung
an den Endverbraucher zur kostenpflichtigen Nebenleistung, die mit
1,50 Euro pro Rechnung bepreist wird.
Nun genießt Vodafone - wie die anderen Telekommunikationsanbieter
auch - Vertragsfreiheit. Diese findet ihre Grenzen erst in speziellen
Gesetzen zur Missbrauchsaufsicht, etwa den Regelungen zum Wucher oder
der Ausnutzung einer Monopolstellung. Diese Grenzen sind aber bei
1,50 Euro pro Rechnung definitiv noch nicht erreicht oder gar
überschritten, da sich schon die unvermeidbaren Kosten für Porto,
Papier, Druck, Kuvertierung und Mehrwertsteuer im Durchschnitt auf
geschätzt 0,80 bis 1,00 Euro pro Rechnung addieren. Zudem verlangen
auch zahlreiche andere Anbieter Zuschläge für Papierrechnungen bei
Neuverträgen für Festnetz und Handy.
Nur gilt neben dem Grundsatz der Vertragsfreiheit auch der Grundsatz
der Vertragstreue. Und letzterer ist dadurch verletzt, dass Vodafone
den Briefrechnungsobulus von 1,50 Euro ab sofort auch von
Bestandskunden verlangt. Und zwar sowohl von denen, bei denen die
Papierrechnung bisher gar nichts kostete, als auch von denen, die bisher
weniger dafür bezahlten, und für die die Kosten entsprechend erhöht
werden.
Zwar behalten sich Diensteanbieter in ihren Geschäftsbedingungen
regelmäßig vor, Kostensteigerungen auf die Preise umzulegen, und
solche Bedingungen sind i.d.R. auch wirksam. Doch
haben sich in den letzten Monaten weder die Kosten für Porto noch
Papier nennenswert erhöht, schon gar nicht in dem Umfang, wie sie
nötig wären, einen Preissprung der Papierrechnung von 0,00 auf
1,50 Euro zu rechtfertigen.
Bei nicht vertragserheblichen Nebenleistungen behalten sich die
Anbieter per AGB auch größere Preisanpassungen vor. Das ist ebenfalls
grundsätzlich möglich. Vodafones Argumentation, die Rechnung, bzw.
zumindest deren Übersendung, sei eine solche unerhebliche Nebenleistung,
ist aber anzuzweifeln. Dazu kommt das Wort "Rechnung" einfach zu oft
in den AGB vor. Und der Bundesgerichtshof stuft das Erstellen der
Rechnung regelmäßig als Nebenpflicht an, nicht als
Nebensache oder Nebenleistung. Zwar mag es für Vodafone
nebensächlich sein, ob der Kunde die Rechnung tatsächlich erhält, so
lange er trotzdem die Abbuchung des Rechnungsbetrages zulässt.
Aber aus Kundensicht, und auf die kommt es
hier an, ist die Rechnung samt deren Übermittlung auf dem vereinbarten
Weg ganz klar ein wesentlicher Teil der Leistung, die neben
der eigentlichen Leistung (Telekommunikation) zu erbringen ist.
Was tun?
Als Kunde stellt sich die Frage: Was tun? Letztendlich geht es um
1,50 Euro im Monat, 18,00 Euro im Jahr. Dafür viel Zeit zu
investieren oder gar das Risiko von Gerichtsverfahren einzugehen,
lohnt nicht. Für diejenigen Kunden, denen es egal ist, auf welchem
Weg sie die Rechnung erhalten, ist die Umstellung auf Online-Rechnung
sicher der beste Weg, zusätzlichen Kosten und/oder Ärger aus dem Weg
zu gehen.
Am Ende verdient Vodafone aber mit beiden Kundengruppen:
Bei denen, die umstellen, an gesparten Kosten, bei den anderen an
der Rechnungsgebühr. Der Volksmund sagt zu Recht dazu: "Auch Kleinvieh
macht Mist." Sind geschätzte 5 Millionen Altkunden betroffen, die
die Rechnung bisher ohne Zusatzkosten erhielten, macht die Einführung
des Rechnungsentgelts jährlich netto 40 bis 75 Millionen Euro
an gesparten Kosten bzw. zusätzlichen Einnahmen aus.
In der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (kurz TKV) gab es
anfangs in §28 die Regelung, dass Kunden nach Preiserhöhungen ein
Sonderkündigungsrecht zusteht. Dieser
Paragraph wurde jedoch bereits Mitte 2002 aufgehoben, und er wurde
auch nicht wieder ergänzt, als 2007 die TKV in das
Telekommunikationsgesetz (kurz TKG) eingegliedert wurde. Gäbe es die
Sonderkündigungs-Regelung noch, könnte man betroffenen Kunden einfach
raten, den Vertrag zu kündigen, insbesondere, wenn dieser noch eine
lange Restlaufzeit ausweist und man zu einer günstigeren Alternative
wechseln kann.
Immer möglich ist hingegen eine normale Kündigung zum nächsten
Kündigungstermin. Je stärker nach einer Preiserhöhung oder
Service-Einschränkung
die Kündigungswelle rollt, desto eher wird es sich der Anbieter künftig
zwei Mal überlegen, ob er wegen zusätzlicher Einnahmen bzw. gesparter
Kosten
gerade langfristige Kundenbeziehungen aufs Spiel setzt.
Weiterhin können Verbraucher ihrem Anbieter schreiben und der
Rechnungslegungsgebühr widersprechen. Es gibt gewisse Chancen, dass
Vodafone sich einem solchen Widerspruch fügt und doch auf das Porto
verzichtet. In so ein Widerspruchsschreiben nimmt man sinnvollerweise
auch den Satz auf, dass man künftige Rechnungen nur "unter Vorbehalt
zahlen" werde, sollte Vodafone doch die 1,50 Euro für die
Papierrechnung verlangen. Dann muss man nämlich nicht jede Rechnung
einzeln korrigieren und den um 1,50 Euro verringerten Rechnungsbetrag
überweisen, sondern kann die Korrektur zum Beispiel einmal jährlich
oder bei der Schlussrechnung für alle bis dahin aufgelaufenen
Rechnungen durchführen. Zu lange darf man aber mit der Rückforderung
nicht warten, denn die Zahlung unter Vorbehalt unterbricht nicht
die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Schließlich bleibt Verbrauchern, die von einer solchen einseitigen
Preiserhöhung betroffen sind, die Lobbyarbeit gegen ihren Anbieter.
Sie können Freunden und Bekannten von Verträgen mit dem
vertragsuntreuen Anbieter abraten. Oder sie informieren die
zuständige
Verbraucherzentrale
über das Verhalten Vodafones.
Denn die Verbraucherzentralen können mit wettbewerbsrechtlichen
Abmahnungen viel wirkungsvoller gegen das Fehlverhalten eines
Anbieters vorgehen als der einzelne Kunde.
Die Probleme mit der letzten Rechnung
Bei der Gelegenheit soll auch gleich auf einen weiteren Missstand
bei Online-Rechnungen hingewiesen werden, den wir schon bei mehreren
Anbietern beobachtet haben:
Die betroffenen Unternehmen schalten
zeitgleich mit dem Auslaufen eines Vertrages auch den Zugang zum
elektronischen Kundencenter ab, wenn nicht gar der Zugang zum
Kundencenter sowieso nur über den geschalteten Anschluss möglich
ist. Denn dann landet die Abschlussrechnung im elektronischen Nirwana,
und der Kunde muss über die - oft kostenpflichtige - Hotline eine
Kopie der Abschlussrechnung anfordern.
Das könnte vermieden werden, wenn die Anbieter den Zugang zum
Kundencenter auch nach der Kündigung noch lange genug offen halten.
Oder die Rechnungslegung mit Abschaltung des Downloadbereichs
automatisch auf "kostenlosen Briefversand" umstellen.
Vodafone schaltet übrigens ebenfalls zeitnah ab, versendet die Abschlussrechnung aber immerhin in Schriftform - in diesem Falle sogar kostenlos.
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