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Versicherungsbetrug: Vorsicht bei falschen Schadensmeldungen

15.03.2013
13:11

Wird ein Betrug nachgewiesen, kann es für die Kunden teuer werden

Samsung hat in New York vor wenigen Stunden mit dem Galaxy S4 sein aktuelles Flaggschiff vorgestellt. Damit reiht sich der koreanische Hersteller in die Riege derer ein, die ihre neuen Handys und Tablets auf den kürzlich zurück­liegenden Messen wie der CES in Las Vegas und dem Mobile World Congress (MWC) in Barcelona gezeigt haben. Während die Nutzer die Schwemme an neuen Geräten mit aktuellster Technik freut, fürchten die Versicherungen mehr Arbeit.

Versicherungsbetrug: Vorsicht bei falschen Schadensmeldungen
Versicherungsbetrug: Vorsicht bei falschen Schadensmeldungen
Wie Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Haupt­geschäfts­führung des Gesamt­verbandes der Deutschen Versicherungs­wirtschaft (GDV) erklärt, häufen sich die Fälle von Versicherungs­betrug oft dann, wenn neue High-End-Geräte auf den Markt kommen. Viele Nutzer würden gern ihr bisheriges Handy gegen das aktuellste Smartphone-Modell tauschen. Um die neuen Geräte finanzieren zu können, würden einige den illegalen Weg wählen: Versicherungs­betrug.

"Versicherungs­betrug findet besonders häufig bei technischen Geräten, wie Smartphones und Tablet-PCs, statt", so Jörg von Fürstenwerth. Dabei ergab eine Auswertung der Branche, dass von rund 2 000 eingereichten Schäden an Smartphones und Tablets mehr als die Hälfte der Fälle nicht plausibel waren. Konkret heißt dies, dass die von den Besitzern angegebenen Schadens­meldungen nach Ansicht der Gutachter nicht auf den Schaden passen.

Handys und Tablets werden immer vom Gutachter geprüft

Generell, betont von Fürstenwerth, müssten als defekt gemeldete Smartphones und Tablets an den jeweiligen Versicherer geschickt werden, der diese dann auf die Schadens­meldung hin von einem Gutachter prüfen lasse. In einer Untersuchung zeigte sich dabei aktuell, dass rund 14 Prozent der Kunden ihre Forderung nicht weiter verfolgten, nachdem der Versicherer eine Überprüfung des Schadens durch einen Sach­verstän­digen angekündigt hatte. "Versicherer sind gegenüber der ganz großen Mehrzahl ehrlicher Kunden in der Pflicht, Betrug zu bekämpfen. Daher prüfen sie jeden Schaden, egal wie hoch er ist", so von Fürstenwerth.

Kann der Versicherungs­betrug nachgewiesen werden, können die Folgen für den Kunden erheblich sein: Der Versicherer zahlt nicht für den Schaden, er kann den Vertrag kündigen, die Sach­verständigen­kosten vom Anspruch­steller zurück­verlangen und den Fall zur Anzeige bringen.

Nicht jeder Schaden am Handy muss gleich ein Grund sein, das Gerät zu entsorgen. Einige Fehler lassen sich mit ein wenig Geschick auch selbst beheben. Auf unserer Infoseite zu Handy-Reparatur finden Sie hilfreiche Tipps und Kniffe.

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Betreff Autor Datum
RE: klärt sich hier evtl. das Phänomen, mikiscom 18.03.13 08:46
RE: klärt sich hier evtl. das Phänomen, peanutsger 16.03.13 10:26
RE: klärt sich hier evtl. das Phänomen, spunk_ 15.03.13 16:38
RE: klärt sich hier evtl. das Phänomen, hgad215 15.03.13 16:26
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2013-02 Erwachsene ab 14 Jahre