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Im Vergleich: De-Mail und E-Postbrief

30.12.2011
12:08

Verbindlicher Nachrichtenversand per Internet

Inhaltsverzeichnis:

1. E-Postbrief: Elektronischer Versand mit Hindernissen
2. De-Mail: Start für das Frühjahr 2012 angekündigt
 E-Postbrief und De-Mail
Ziel: Briefwechsel mit Behörden und Unternehmen bequem und sicher am PC erledigen
Ob SMS statt Urlaubspostkarte oder Weihnachtsgrüße per Facebook-Status-Update: Im privaten Bereich ersetzt die elektronische Kommunikation die klassische Briefpost mehr und mehr. Doch bei Kontakten mit Unternehmen und Behörden sind Verbraucher häufig nach wie vor auf die papiergebundene "Schneckenpost" angewiesen, denn die E-Mail erfüllt nicht alle Kriterien, die an einen vertraulichen und vor allem rechtsverbindlichen Nachrichtenaustausch gestellt werden.

Zwei Systeme versuchen, diese Lücke zu schließen: Der E-Postbrief der Deutschen Post ist schon seit über einem Jahr nutzbar. Auf den Start der De-Mail-Dienste, einem Projekt der Bundesregierung, das eine rechtssichere elektronische Kommunikation sicherstellen soll, warten Bürger und Unternehmen bisher hingegen vergeblich. Nun soll es im Frühjahr 2012 so weit sein. teltarif.de stellt Ihnen die Dienste vor.

Auch wenn die Namen E-Postbrief und De-Mail eine Nähe zur E-Mail suggerieren, so sind die Dienste technisch nicht unmittelbar kompatibel. So ist es nicht möglich, Nachrichten zwischen E-Postbrief- und E-Mail-Adressen auszutauschen und auch bei De-Mail wird das nicht der Fall sein. Zudem kann der private Nutzer auf sein E-Postbrief-Konto bisher nur per Browser über die Webseite zugreifen und auch bei den De-Mail-Diensten ist laut den Anbietern für private Nutzer vorerst nur diese Form des Zugriffs vorgesehen.

Deutsche Post: E-Postbrief

Bereits seit letztem Jahr können Kunden elektronische Nachrichten per E-Postbrief der Deutschen Post versenden. Für die Registrierung wird das sogenannte Post-Ident-Verfahren genutzt, bei welchem der Kunde seine Identität durch das Vorzeigen des Personalausweises in der Post-Filiale verifiziert. Für den Nachrichten-Versand und weitere Aktionen erhält er nach der Registrierung Handy-TANs. So soll die Identität der Kommunikationspartner beim E-Postbrief sichergestellt werden.

Die Einrichtung des Kontos und der Empfang von E-Postbriefen, über den der Nutzer auf Wunsch per SMS benachrichtigt wird, sind kostenlos. E-Postbriefe können nur elektronisch an E-Postbrief-Adressen oder ausgedruckt an Postadressen verschickt werden. Auch beim rein elektronischen Versand fallen - wie bei einem regulären Brief - mindestens 55 Cent an. So ergibt sich für den Nutzer durch den E-Postbrief keine Kostenersparnis beim Porto, lediglich auf Papier, Briefumschlag und die leidige Suche nach dem Briefkasten kann er verzichten. Es stehen zusätzliche Merkmale wie etwa das Einschreiben zur Auswahl, auch hier sind die Kosten nicht geringer als bei einer regulären Postsendung.

Ist der Empfänger nicht für den E-Postbrief registriert, so kann die Nachricht - wie bereits erwähnt - an reguläre Postanschriften geschickt werden. In diesem Fall druckt die Post das Schreiben aus und versendet es als klassischen Brief. Übersteigt der Inhalt des Ausdrucks drei Seiten, steigt der Grundpreis für den Brief und es fallen noch weitere Kosten ab 10 Cent pro zusätzlicher Seite an. Zudem kosten Zusatzleistungen wie das Einschreiben sogar geringfügig mehr als bei regulären Postsendungen.

Insbesondere in der Startphase des E-Postbriefs häuften sich Nutzerberichte über Sendungen, bei denen die Nachrichten fehlerhaft ausgedruckt wurden oder Anhänge gänzlich fehlten. Letztendlich hat der Nutzer keine Kontrollmöglichkeit darüber, ob die ausgedruckte Version seiner Nachricht den Empfänger in der von ihm gewünschten Form erreicht.

E-Postbrief nicht immer rechtsverbindlich

Bei einigen Rechtsgeschäften ist in Deutschland die papiergebundene Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel beim Abschluss eines Arbeitsvertrages oder der Kündigung einer Mietwohnung. Alternativ dazu kann dazu auch die elektronische Form mit einer sogenannten "qualifizierten elektronischen Signatur" verwendet werden. Der E-Postbrief erfüllt jedoch derzeit keine der beiden Form-Erfordernisse. Deswegen gab das Landgericht Bonn im Sommer 2011 einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vbvz) statt, dass die Post nicht damit werben dürfe, der E-Postbrief sei so sicher und verbindlich wie ein klassischer Brief.

Zudem kann es vorkommen, dass der E-Postbrief auch bei Kündigungsschreiben für andere Verträge, etwa bei Mobilfunk- und DSL-Anbietern vom Vertragspartner nicht akzeptiert wird. Auch wenn die Schriftform hier nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, findet sich diese Bedingung in den AGBs vieler Anbieter. Im besten Fall weist das Unternehmen den Kunden rechtzeitig auf die Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift hin, im ungünstigen Fall ignorieren die Telekommunikationsunternehmen das Schreiben einfach, es verstreichen notwendige Fristen für den Kunden und der Vertrag verlängert sich ungewünschterweise automatisch.

Dieser Beschränkungen des E-Postbriefs scheint sich die Deutsche Post bewusst zu sein, denn sie plant, ebenfalls einen De-Mail-Dienst anzubieten. In den Vorgaben der Bundesregierung zu De-Mail ist die Nutzung einer qualifizierten elektronischen Signatur explizit vorgeschrieben. Ob und inwieweit die Deutsche Post ihren De-Mail-Dienst mit dem E-Postbrief verzahnen wird, ist bisher noch unklar.

Auf der nächsten Seite lesen Sie, welche Vor- und Nachteile De-Mail voraussichtlich im Vergleich zum E-Postbrief bringen wird.


 
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Betreff Autor Datum
RE: Nicht rechtsverbindlich netzwerg 20.03.12 09:41
RE: Nicht rechtsverbindlich darcduck 09.03.12 10:40
RE: Nicht rechtsverbindlich telefonlaie 07.03.12 13:56
RE: Nicht rechtsverbindlich Telly 07.03.12 13:27
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2012-02, Erwachsene ab 14 Jahre