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Verbraucherschützer warnen vor unberechtigten Forderungen

19.11.2011
18:17

Inkassounternehmen will Beträge für angeblich geschlossene Verträge eintreiben

Unberechtigte Forderungen
Unberechtigte Forderungen:
Verbraucherschützer empfehlen die schriftliche Zurückweisung
Die Verbraucherzentralen warnen derzeit vor Forderungen des Inkasso­unternehmens NTT Telco Inkasso. Das Unternehmen versuche "mit massiven Einschüchterungen", Beiträge für die angebliche Teilnahme an den Gewinnspiel­eintrags­diensten Winfinder und Windienst einzutreiben, schreibt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.

Verbraucher sollen durch Drohkulisse zur Zahlung bewegt werden

Die verlangten Beträge bewegten sich dabei zwischen 99 und 178 Euro. Angeblich hätten die Betroffenen einen kostenpflichtigen Vertrag mit Winfinder beziehungsweise Windienst geschlossen, für den sie 9,90 Euro pro Woche zahlen müssten. Diese Forderung seien dann an NTT Telco Inkasso abgetreten worden. Neben Post erhielten Betroffene auch belästigende Anrufe, um sie zur Zahlung zu bewegen. Denn wenn nicht gezahlt werde, erwarteten den Empfänger des Schreibens "weitere Kosten und Unnehmlichkeiten". Nur wenn die Forderung innerhalb weniger Tage beglichen werde, sei "der gesamte Vertrag erledigt" und es würden keine weiteren Forderungen geltend gemacht.

Verbraucherschützer raten: Nicht zahlen und Forderung zurückweisen

Die Verbraucherzentrale rät: Wer sich sicher ist, keinen Vertrag zur Teilnahme an Gewinnspielen mit einer der beiden Firmen eingegangen zu sein, sollte die Forderung des Inkasso-Unternehmens sicherheitshalber schriftlich zurückweisen - und auf keinen Fall zahlen. Dafür haben die Verbraucherschützer einen Musterbrief bereitgestellt. Zudem sollten Betroffene einen Nachweis einfordern, der belegt, dass der angebliche Vertrag überhaupt zustande gekommen ist.

Die Verbraucherzentralen warnen immer wieder vor windigen Methoden derartiger Gewinn­eintragungs­dienste. Bereits im vergangenem Jahr sei im großen Stil versucht worden, Verbrauchern einen Vertrag über ein dubioses Gewinnspiel-Abo unterzuschieben und die angeblich fälligen Beträge über deren Telefonrechnung abzubuchen.

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Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
Strafanzeige stellen hilft JST123 21.11.11 09:29
Schade A.Loch 20.11.11 00:39
Mein Gott, was'n Aufwand garfield 19.11.11 23:34
  

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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2012-01, Erwachsene ab 14 Jahre