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BGH stärkt Rechte der Verbraucher im Versandhandel

07.07.2010
15:42

Bei Rücksendung von Waren keine Kosten für Zusendung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte der Verbraucher im Versandhandel gestärkt. Schickt ein Kunde die Ware fristgerecht zurück, darf er nur mit den Kosten dieser Rücksendung belastet werden, entschied der BGH und setzte damit ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in deutsches Recht um. Im aktuellen Fall hatte ein Verbraucherverband einen Versandhändler verklagt, der seine Kunden auch mit Kosten für die Zusendung seiner Waren belasten wollte.

Der BGH hatte den Fall den Luxemburger Richtern zur Vorabentscheidung vorgelegt und damit Rechtsklarheit geschaffen. Demnach können Verbraucher eine Bestellung im sogenannten Fernabsatz innerhalb von sieben Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Alle bereits geleisteten Zahlungen muss der Händler dann kostenlos erstatten.

Der BGH begründete dies mit dem Ziel der europäischen Fernabsatzrichtlinie, "den Verbraucher nicht von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten". Dem laufe es aber zuwider, wenn der Kunde Kosten auch für die Zusendung der zurückgegebenen Ware zahlen müsse. (Az: VIII TZR 268/07)

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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2012-01, Erwachsene ab 14 Jahre