teltarif.de MOBIL · DIENSTE
Größtes deutschsprachiges Telekommunikations-Magazin *
Newsletter für: 
Festnetz Internet Mobilfunk Handy & Co. mobicroco Meldung Meinung Service 19.05.2013 

Bundesverwaltungsgericht fällt Urteil zu Leitungs-Entgelt

24.11.2011
17:08

Regulierer hat bei Netzentgelten Beurteilungsspielraum, muss aber richtig begründen

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Entscheidung zur TAL getroffen
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Entscheidung zur TAL getroffen
Die Bundesnetzagentur hat bei der Berechnung der Netzentgelte für Telekom-Konkurrenten einen gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbaren Beurteilungsspielraum. Das hat das das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Ein Streit zwischen den alternativen Netzbetreibern und der Telekom geht auf das Jahr 2001 zurück. (BVerwG 6 C 11.10, 12.10 und 13.10)

Bei der Klage geht es um die Teilnehmeranschlussleitung (TAL). Das ist die Kupferleitung zwischen der Vermittlungsstelle der Telekom und der Telefondose des Kunden. Diese müssen die alternativen Anbieter für einen monatlichen Betrag von der Telekom mieten, wollen sie einen Kunden in ihrem Netz aktivieren. Über die Höhe dieses monatlichen Betrages entscheidet die Bundesnetzagentur (2001 noch Regulierungsbehörde) in regelmäßigen Abständen.

Auf Antrag der Deutschen Telekom genehmigte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post damals Entgelte für den Zugang zur TAL. Zwischen den Beteiligten war strittig, ob die Regulierungsbehörde bei der Bestimmung des Investitionswertes im Rahmen des Kapitalkostenansatzes ausschließlich von Wiederbeschaffungszeitwerten ausgehen durfte oder ob sie den Abschreibungsgrad der teilweise bereits vor Jahrzehnten verlegten Kupferkabelnetze der Telekom stärker in ihre Berechnung hätte einfließen lassen müssen.

Wahl der Berechnung liegt im Beurteilungsspielraum der Behörde

Zu dieser Frage hatte das Verwaltungsgericht Köln im erstinstanzlichen Verfahren eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs eingeholt. Von dieser Entscheidung ausgehend hat das Bundesverwaltungsgericht im Revisionsverfahren nun eine Entscheidung gefällt. Demnach liegt es im Beurteilungsspielraum der Regulierungsbehörde, sich zwischen einer Berechnung des Investitionswertes nach den tatsächlich entstandenen Anschaffungs- und Herstellungskosten und einer solchen nach Wiederbeschaffungskosten zu entscheiden. Sie muss beide Berechnungsmethoden in ihre Überlegungen einbeziehen, ohne dass sie aber verpflichtet wäre, stets sowohl die eine wie die andere Methode im Sinne eines gemischten Kostenansatzes in ihre konkrete Berechnung einfließen zu lassen.

Jedoch hat die Regulierungsbehörde die Interessen abzuwägen und zu prüfen, welcher Kostenmaßstab den Nutzerinteressen, dem Ziel der Sicherstellung eines chancengleichen Wettbewerbs sowie dem Ziel, effiziente Infrastrukturinvestitionen und Innovationen sicherzustellen, jeweils am ehesten gerecht wird. In der Folge hat sie unter Bewertung der unterschiedlichen Belange im Einzelnen darzulegen, dass und warum ihrer Ansicht nach im Ergebnis Überwiegendes dafür spricht, den Investitionswert nach der von ihr gewählten Methode zu berechnen. Derartige Überlegungen waren in der Entgeltgenehmigung jedoch unterblieben. Daher hat das Gericht die Entgeltgenehmigung rechtlich beanstandet und aufgehoben.

Nach Informationen von teltarif.de hat dieses Urteil keine Auswirkungen auf folgende TAL-Entscheidungen, da hier bereits ein anderes Berechnungsverfahren angestrengt wurde. "Es wird sich voraussichtlich durch das Urteil nichts ändern", sagt ein mit dem Vorgang vertrauter Insider. Zwar habe das Gericht die Begründung kritisiert, nicht aber die Entscheidung in der Sache.

Weitere Meldungen zum Thema TAL RSS

Was passiert im Netz, wenn Sie telefonieren oder surfen?
Telefonieren und surfen gehört mittlerweile zum täglichen Umgang. Doch was passiert eigentlich in einer Vermittlungsstelle? Wie funktioniert die Technik und wie sieht diese eigentlich aus? Wir verraten es Ihnen.
So funktioniert eine Vermittlungsstelle
RSS Empfehlen Drucken

Meinungen und Erfahrungen der Community:

Weitere News vom 24.11.2011:

- Vodafone: Neue CallYa-Freikarten im Free-Tarif mit Auflade-Boni
- Stiftung Warentest: Galaxy Tab 10.1 schlägt Apple iPad 2
- Bundesverwaltungsgericht fällt Urteil zu Leitungs-Entgelt
- Verfügbar: AVM-Router FRITZ!Box 6840 LTE ab sofort im Handel
- EU-Gericht: Illegales Filesharing muss nicht gefiltert werden
- Telekom: Bis Jahresende 5 Euro Bonus für XtraCard-Neukunden
- "Stille SMS": Polizei jagt Verbrecher über unsichtbare Nachrichten
- AT&T trifft Vorbereitungen für Scheitern von T-Mobile-Übernahme
- Samsungs Secu-NFC-Chip verspricht sicheres Bezahlen via Handy
- Nokia Lumia 800 zu Preisen um 410 Euro erhältlich
- Acer stattet tausende Schüler und Lehrer mit Netbooks aus
- Base: Samsung Galaxy Tab 10.1N im Paket mit 500-MB-Tarif
-  LTE: Das bietet der Breitband-Internet-Zugang über Funk
- Alle Meldungen aus der Kalenderwoche, aus der auch obige Meldung ist
- Alle Meldungen der letzten sieben Tage

Ort bzw. Ortsvorwahl
 
Land bzw. Landesvorwahl
 
Festnetz-Anbieter
Auswahl an 010-Anbietern:
01011telecom   01011
01026 Telecom   01026
01098telecom   01098
Arcor   01070
easybell   010010
Epag   01052
Linecall   01067
Maestro   01015
OneTel   01086
star79   01079
Tellina   01041
Tele 2   01013
weitere ...    
Anbieter für Ortsgespräche:
01051 Telecom   01051
01097 Telecom   01097
01088 Telecom   01088
freenetPhone   01019
Sparcall   01028
star79   01079
Tele 2   01013
Auswahl von
Vollanschlussanbietern:
easybell   bundesweit
EWE Tel   360 Städte
htp   Hannover
Kabel Dtl.   13 Bundesländer
M-net   Bayern
NetCologne   Rheinland
o2   bundesweit
unitymedia   NRW, Hessen, BW
Vodafone   bundesweit
Telekom   bundesweit

 
Alle Texte und Tabellen © 1997 - 2013 teltarif.de Onlineverlag GmbH
[Homepage] · [Unternehmen] · [Impressum/AGB] · [Ihre Daten] · [Feedback] · [Mediadaten] · [Partnerprogramm] · [Presse] · [Jobs]
*) teltarif.de registrierte zuletzt 1 290 000 Unique User pro durchschnittl. Monat
Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2013-02 Erwachsene ab 14 Jahre