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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 28.05.2012 |
Urteil: Handy-Funkmast darf auch in reinem Wohngebiet stehen24.03.2011
13:31 Richter sahen weder optische Beeinträchtigung noch Gesundheitsgefahren
In Rheinland-Pfalz sind Handy-Sendemasten
ausnahmsweise auch in einem reinen Wohngebiet zulässig. Das entschied das
Verwaltungsgericht Koblenz in einem heute veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen:
1 K 1099/10.KO, Urteil vom 1. März). Die Richter urteilten, dass der Bau eines
Mobilfunksendemastes auf der Burg Steineck
in Rheinbreitbach (Kreis
Neuwied) zu Recht genehmigt worden war.
Richter: Keine optische Beeinträchtigung, keine GesundheitsgefahrWeil beim Bau des Sendemastes zudem alle von der Bundesnetzagentur geforderten Sicherheitsabstände eingehalten worden seien, sei zudem auch nicht von gesundheitlichen Gefahren für die Anwohner auszugehen, so die Koblenzer Richter in ihrer Entscheidung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden. Weitere Artikel zur Mobilfunk-Strahlung
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Der Strahlenherd in der Hosentasche
Immer wieder berichten Medien über Gefahren der
Mikrowellen-Strahlung, die von Mobilfunktelefonen und -basisstationen abgegeben
wird. Wie gefährlich ist Mobilfunkstrahlung wirklich? Und was kann man tun, um das
persönliche Risiko zu verringern?
Die Antworten finden Sie in unserem Ratgeber Handy-Strahlung
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| Betreff | Autor | Datum | ![]() |
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| RE: Gamma-Teilchen... | rotella | 28.03.11 16:43 | |||||||
| RE: Gamma-Teilchen... | paeffgen | 28.03.11 16:32 | |||||||
| RE: off topic RE: Gamma-Teilchen... | myselfme | 28.03.11 15:54 | |||||||
| off topic RE: Gamma-Teilchen... | Kai Petzke | 28.03.11 14:16 | |||||||
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