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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | teltarif.de | 22.03.2010 |
Wieder einmal hat ein deutscher Notebook-Nutzer einen horrenden Rechnungsbetrag durch
mobiles Internetsurfen per GPRS
oder UMTS im Ausland verursacht. Über
48 000 Euro belief sich die Rechnung, nachdem sich der Urlauber in Kroatien mit
der SIM-Karte eines deutschen Mobilfunkanbieters in der UMTS-Laptop-Karte ins Internet
eingewählt hatte. Dem Nutzer war offenbar nicht bewusst, dass die gebuchte
Daten-Flatrate für die mobile Internetnutzung lediglich für die
Nutzung in deutschen, nicht aber in Mobilfunknetzen im Ausland gilt. Da der Urlauber mit
seinem Dienst-Laptop und Firmentarif im Internet surfte, muss er jetzt mehr als
31 000 Euro an seinen ehemaligen Arbeitgeber zahlen.
Wie der Nachrichtendienst beck-aktuell jetzt berichtet, hatte der damalige Arbeitgeber des Urlaubers, ein Fitnessgeräte-Hersteller, diesen Betrag von seinem mittlerweise aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen Angestellten eingeklagt. Auf diesen Betrag hatte sich das Unternehmen mit Verhandlungen des nicht benannten Mobilfunkanbieters geeinigt. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main verurteilte den mobilen Internetsurfer zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe der rund 31 000 Euro an das Unternehmen (AZ.: 1 Ca 1139/09). Nach Ansicht der Richter hätte sich der Angestellte vorab über mögliche zusätzliche Kosten bei der Nutzung des Dienst-Laptops im Ausland informieren müssen. Als unerheblich sahen die Richter dem Bericht zufolge den Umstand an, dass der Arbeitgeber seinem Angestellten die private Nutzung des Notebooks nicht ausrücklich untersagt hatte. Der Arbeitnehmer habe auch nicht nachweisen können, dass die mobile Internet-Nutzung im Urlaub eine Art dienstlichen Bezugs besessen habe.
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