Urteil: Keine Strafe für Griff zum Festnetz-Telefon im Auto
05.11.2009 10:48
OLG Köln hebt Urteil der Vorinstanz auf - Autofahrer kommt straffrei davon
Handy am Steuer ist verboten, schnurloses
Festnetz-Telefon am Ohr aber nicht: Das Handy-Verbot gelte nicht für das Festnetz-Mobilteil, entschied das Oberlandesgericht Köln. Ein gegenteiliges Urteil des Bonner Amtsgerichts hob das OLG auf und
sprach einen - zu 40 Euro Bußgeld verurteilten - Bonner Autofahrer
frei. Der Mann hatte allerdings eigentlich zum Handy greifen wollen
und nur aus Versehen und Zerstreutheit das Mobilteil seines
Festnetzanschlusses erwischt. Damit am Ohr war er im Sommer in eine
Polizeikontrolle geraten.
Die Bonner Richterin erklärte damals, laut Straßenverkehrsordnung
(StVO) sei es verboten, ein Telefon während der Fahrt aufzunehmen
oder ans Ohr zu halten. Es spiele keine Rolle, ob es funktioniere - entscheidend sei, dass der Fahrer beide Hände "für die Bewältigung
der Fahraufgaben" frei haben müsse.
OLG: Festnetz-Mobilteile fallen nicht unter das Handyverbot
Das OLG Köln entschied dagegen, Festnetz-Handgeräte seien technisch nicht einsetzbar bei einer Autofahrt, da mit ihnen ab einer Entfernung von 200 Metern zum Haus keine Kommunikation mit der Basisstation mehr möglich sei. Es gebe auch keinen Anlass, den Anwendungsbereich des Handyverbots auf Festnetz-Teile zu erweitern, betonte das OLG in seinem rechtskräftigen Beschluss (Az. 82 Ss-OWi 93/09).
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