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Urteil: Keine GEZ für gewerblich genutzte Computer

19.01.2010
11:35

Gericht hebt Gebührenbescheide des Hessischen Rundfunks auf

Computerbesitzer müssen nur dann Rundfunkgebühren bezahlen, wenn mit dem Rechner nachweislich Fernseh- und Hörfunkprogramme empfangen werden. Dies geht aus Urteilen des Verwaltungsgerichts Gießen hervor, mit denen die Richter Gebührenbescheide des Hessischen Rundfunks (HR) aufhoben. Die Kammer entschied, dass ein internetfähiger Computer zwar grundsätzlich ein "Rundfunkempfangsgerät" darstelle, dass ein solcher Rechner aber erst gebührenpflichtig wird, wenn damit etwa Fernsehsendungen geschaut werden.

Im Vergleich beispielsweise zu Fernsehern stelle der Empfang von Rundfunkprogrammen bei Computern "nur eine untergeordnete Funktion dar", urteilten die Richter. Deshalb könne nicht allein schon wegen des Besitzes eines Computers eine Gebührenpflicht abgeleitet werden. Die Entscheidung der Richter betreffe Fälle, in denen nicht bereits ein herkömmliches Empfangsgerät vorhanden und deshalb ein internetfähiger Rechner als sogenanntes Zweitgerät ohnehin gebührenfrei sei. GEZ-Kampagne Natürlich zahl' ich
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In den konkreten Fällen hatten sich zwei Kläger dagegen gewehrt, für ihre internetfähigen Computer Rundfunkgebühren an den HR zu zahlen. Sie hatten unter anderem angegeben, dass ihre Geräte beispielsweise nur zur Gestaltung einer Internetpräsenz und für den Mailverkehr genutzt würden. Ferner sei mit dem Rechner nur ein Zugriff auf ausgewählte, geschäftsbezogene Internetseiten möglich. Die Kammer entschied, dass der HR hätte nachweisen müssen, dass der Computer zum Rundfunkempfang bereitgehalten worden sei, um Gebühren zu erheben. Dies sei der Rundfunkanstalt in beiden Fällen nicht gelungen.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht hat die Berufung zugelassen, so dass die Beteiligten binnen eines Monats beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof Berufung einlegen können. (AZ: 9 K 305/09.GI und 9 K 3977/09.GI)

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Betreff Autor Datum
RE: Ja und was denn jetzt? Hohes Nivea. 21.12.11 20:13
GEZ "Wasserkopf entsorgen" chickolino 09.12.11 00:45
RE: Ja und was denn jetzt? MichaZ 06.12.11 21:57
RE: Ja und was denn jetzt? SoloSeven 06.12.11 15:17
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre