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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 15.02.2012 |
Urteil: Keine GEZ für gewerblich genutzte Computer19.01.2010
11:35 Gericht hebt Gebührenbescheide des Hessischen Rundfunks auf
Computerbesitzer müssen nur dann
Rundfunkgebühren bezahlen, wenn mit dem Rechner nachweislich Fernseh-
und Hörfunkprogramme empfangen werden. Dies geht aus Urteilen des
Verwaltungsgerichts Gießen hervor, mit denen die Richter
Gebührenbescheide des Hessischen Rundfunks (HR) aufhoben. Die Kammer
entschied, dass ein internetfähiger Computer zwar grundsätzlich ein
"Rundfunkempfangsgerät" darstelle, dass ein solcher Rechner aber erst
gebührenpflichtig wird, wenn damit etwa Fernsehsendungen geschaut
werden.
Im Vergleich beispielsweise zu Fernsehern stelle der Empfang von
Rundfunkprogrammen bei Computern "nur eine untergeordnete Funktion
dar", urteilten die Richter. Deshalb könne nicht allein schon wegen
des Besitzes eines Computers eine Gebührenpflicht abgeleitet werden.
Die Entscheidung der Richter betreffe Fälle, in denen nicht bereits
ein herkömmliches Empfangsgerät vorhanden und deshalb ein
internetfähiger Rechner als sogenanntes Zweitgerät ohnehin
gebührenfrei sei.
In den konkreten Fällen hatten sich zwei Kläger dagegen gewehrt, für ihre internetfähigen Computer Rundfunkgebühren an den HR zu zahlen. Sie hatten unter anderem angegeben, dass ihre Geräte beispielsweise nur zur Gestaltung einer Internetpräsenz und für den Mailverkehr genutzt würden. Ferner sei mit dem Rechner nur ein Zugriff auf ausgewählte, geschäftsbezogene Internetseiten möglich. Die Kammer entschied, dass der HR hätte nachweisen müssen, dass der Computer zum Rundfunkempfang bereitgehalten worden sei, um Gebühren zu erheben. Dies sei der Rundfunkanstalt in beiden Fällen nicht gelungen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht hat die Berufung zugelassen, so dass die Beteiligten binnen eines Monats beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof Berufung einlegen können. (AZ: 9 K 305/09.GI und 9 K 3977/09.GI) Weitere Artikel zum Thema GEZ-Gebühren für Handy und PC
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