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Preisangaben im Internet müssen verlässlich sein


Verkäufer müssen Zusatzgebühren entsprechend auszeichnen  10.07.2009
12:40

Wer im Netz eine Preisangabe sieht, muss davon ausgehen können, dass er das Produkt zumindest theoretisch auch zu diesem Preis erwerben kann. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Hamburg hervor (Az.: 315 O 17/19), auf das der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) in Berlin hinweist.
     In dem Fall ging es um ein Unternehmen, das Eintrittskarten mit dem Hinweis "Tickets ab 19,90 Euro" beworben hatte. Lediglich per Sternchenhinweis konnten die Nutzer von zusätzlichen Gebühren in Höhe von insgesamt 17 Euro erfahren. Laut dem Gericht ist dieser Hinweis nicht ausreichend: Es bestehe die Gefahr, dass Nutzer ihn übersehen, und daher liege eine "irreführende geschäftliche Handlung" vor. Das Verfahren war vom vzbv angestrengt worden.

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Betreff Autor Datum
RE: Mobilfunkangebot Halina 12.07.09 16:06
Mobilfunkangebot andy270469 10.07.09 19:56
Dann kauft kein er mehr online und ... fe rnwe h 10.07.09 14:16
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2009-IV, Erwachsene ab 14 Jahre