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Preisangaben im Internet müssen verlässlich sein
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| Verkäufer müssen Zusatzgebühren entsprechend auszeichnen |
10.07.2009 12:40 |
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Wer im Netz eine Preisangabe sieht, muss davon ausgehen können, dass er das
Produkt zumindest theoretisch auch zu diesem Preis erwerben kann. Das geht aus
einem Urteil des Landgerichts Hamburg hervor (Az.: 315 O 17/19), auf das der
Verbraucherzentrale Bundesverband ( VZBV) in Berlin hinweist.
In dem Fall ging es um ein Unternehmen, das Eintrittskarten mit dem Hinweis
"Tickets ab 19,90 Euro" beworben hatte. Lediglich per Sternchenhinweis
konnten die Nutzer von zusätzlichen Gebühren in Höhe von insgesamt 17 Euro
erfahren. Laut dem Gericht ist dieser Hinweis nicht ausreichend: Es bestehe die
Gefahr, dass Nutzer ihn übersehen, und daher liege eine "irreführende
geschäftliche Handlung" vor. Das Verfahren war vom vzbv angestrengt worden.
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