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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 19.05.2013 |
Urteil: eBay-Nutzer muss Apple iPhone für 1 Euro verkaufen03.01.2013
15:29 Verkäufer hatte vergessen, ein Mindestgebot festzulegen
Von Marc Kessler
![]() Beim Verkauf auf eBay sollte man besser Sorgfalt walten lassen Ein eBay-Verkäufer, der sein Apple iPhone 3G S zum Preis von 1 Euro auf der Auktionsplattform angeboten hatte, muss dieses tatsächlich zu diesem Preis verkaufen. Allerdings: Grundsätzlich kann ein Verkäufer sich auf einen Irrtum berufen und den Kaufvertrag wirksam anfechten, wie das Amtsgericht Bremen (Az.: 23 C 0317/12, Urteil vom 5. Dezember 2012) jüngst entschieden hat. Gericht: eBay-Nutzer muss iPhone zum Kaufpreis von 1 Euro herausgebenIm konkreten Fall war dem Verkäufer allerdings kein offensichtlicher Irrtum unterlaufen (wie etwa das versehentliche Einstellen als "Sofortkauf" für 1 Euro), sondern der iPhone-Besitzer hatte eigener Aussage zufolge vergessen, einen Mindestpreis für die Auktion festzulegen. Nachdem er sich geweigert hatte, das Gerät an den Höchstbietenden für 1 Euro zu verkaufen, verklagte dieser ihn auf Herausgabe des Geräts. Der eBay-Verkäufer argumentierte vor Gericht, es sei kein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen, da er die Festlegung des Mindestgebotes vergessen habe. Das sah das Bremer Amtsgericht allerdings nicht so: Grundsätzlich könne sich ein Verkäufer zwar auf einen Irrtum berufen und dann den Kaufvertrag anfechten. Im vorliegenden Fall sei dieser Irrtum jedoch nicht ersichtlich - das vergessene Mindestgebot rechtfertige nicht die Annahme eines solchen Irrtums. Die Forderung des Klägers, das iPhone 3G S für 1 Euro zu erhalten, verstoße auch nicht gegen Treu und Glauben, meinte das Gericht. Auch wenn der Wert des Smartphones den Kaufpreis um das 220-fache übersteige, könne daraus noch kein zwingender Rückschluss gezogen werden. Denn bei Online-Auktionen werde der Wert typischerweise auch durch andere Faktoren wie die Zahl der Mitbieter bestimmt. Sofortkauf statt Auktion: Verkäufer kann sich auf Irrtum berufenStellt ein Verkäufer ein Angebot versehentlich als "Sofort-Kaufen"-Angebot anstelle einer normalen Auktion ein, kann er nach einer früheren Entscheidung des Landgerichts Köln (Az.: 18 O 150/10, Urteil vom 30.11.2010) den Kauf anfechten. Seinerzeit hatte ein eBay-Nutzer seinen Whirlpool irrtümlich als Sofortkauf für 1 Euro angeboten - der Käufer klagte anschließend auf Herausgabe des Whirlpools zu diesem Preis. Das Gericht wies die Klage jedoch ab: Es handle es sich um einen Erklärungsirrtum, der den eBay-Verkäufer zur Anfechtung des Kaufvertrags berechtige. Anzeige:
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