teltarif.de MOBIL · DIENSTE
Größtes deutschsprachiges Telekommunikations-Magazin *
Newsletter für: 
Festnetz Internet Mobilfunk Handy & Co. mobicroco Meldung Meinung Service 21.05.2013 

BGH: Private eBay-Verkäufer haften für zugesagten Artikel-Zustand

29.01.2013
17:54

Ausschluss der Gewährleistung ist daher nicht generell möglich

Von mit Material von dapd
BGH-eBay-Urteil
Sitzt im Boot der Pilz, haftet der Verkäufer,
wenn er den Mangel verschwiegen hat
Verkäufer beim Internet-Auktionshaus eBay sind durch den häufig verwendeten Zusatz "keine Gewähr­leistung" nicht von jeglicher Haftung für ihre angebotenen Waren befreit. Das geht aus einer heute veröffentlichten Entscheidung (Az.: VIII ZR 96/12, Urteil vom 19.12.2012) des Bundes­gerichts­hofs (BGH) in Karlsruhe hervor. Wenn demnach eine Verkaufs­anzeige einen Artikel als gebrauchsfähig beschreibt, gilt diese Eigenschaft als zugesichert.

In dem Fall ging es um ein Kajütboot, das in Berlin für 2 500 Euro über eBay den Besitzer wechselte. Das Holzboot war jedoch vom Pilz befallen und nicht mehr seetauglich, was ein vom Käufer in Auftrag gegebenes Gutachten eindeutig belegte. Die Reparatur­kosten wurden mit 15 000 Euro veranschlagt.

So wurde das Boot bei eBay angeboten

Die konkrete Artikel­beschreibung bei eBay lautete: "(...)Das Boot ist ein Holzboot mit einem Kunststoff­überzug über den Rumpf. Das hat den Vorteil, dass es Dicht ist und man weniger Pflegeaufwand hat. Es ist ein schönes kleines Wanderboot, nix für Raser. Auf dem Boot kann man bequem zu zweit schlafen und ein Kind hat auch noch Platz. Es verfügt über genügend Stauraum für längere Entdeckungs­touren. Es ist halt ein schönes Wanderboot …und es gehört auch ein Trailer dazu der angemeldet ist und TÜV bis 09/09 hat. Man kann also auch mit dem Boot auf Reisen gehen (...).

Lieferung: Das Boot muss in Berlin abgeholt werden oder kann gegen 0,50 Euro pro Kilometer geliefert werden. Da es sich um gebrauchtes Boot handelt, verkaufe ich es ohne jegliche Gewährleistung (...)."

Gewährleistungs-Ausschluss funktioniert nicht in jedem Fall

Zwar berief sich der Verkäufer darauf, Gewähr­leistungs­ansprüche ausgeschlossen zu haben. Doch blieb er damit vor Gericht ohne Erfolg. Denn in der Anzeige wurde das Motorboot schließlich als "schönes Wanderboot" für "längere Entdeckungs­touren" angepriesen.

Sowohl das zunächst zuständige Landgericht Berlin als auch der BGH sahen in der Beschreibung die Zusicherung, dass das Boot seetauglich sei. Der Vor­eigentümer haftet nun für die Beseitigung des Pilzbefalls.

Rücknahme des Boots wohl günstigste Variante für den Verkäufer

Allerdings hatten die Käufer nach Ansicht des BGH einen Formfehler gemacht. Sie verlangten sofort die Rück­abwicklung des Kaufvertrags, ohne dem Verkäufer Gelegenheit zu geben, das Boot selbst vor Ort zu besichtigen. Vor Ort bedeutet in der Regel, dass die Besichtigung am Wohnort des Verkäufers stattfinden muss.

Diese Gelegenheit musste dem Verkäufer eingeräumt werden. Sollte die Beseitigung des Pilzbefalls unmöglich oder unverhältnis­mäßig teuer sein, könnte der Verkäufer die Mängel­beseitigung ablehnen. Dann müsste er allerdings das Boot zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten.

Der Fall wurde vom BGH an das Land­gericht Berlin zurückverwiesen. Es soll unter anderem entscheiden, ob der Mangel an dem Boot vollständig behoben werden kann.

Weitere interessante Urteile bei teltarif.de RSS

Bild: Rafa-Irusta / fotolia.jpg Schock-Rechnungen, Filesharing, Vertragsstreitigkeiten und mehr
Auch im Telekommunikations-Bereich wird einiges vor Gericht entschieden. Wir zeigen Ihnen die spannendsten Entscheidungen, die auch Sie betreffen können:
Alle Urteile im Überblick finden Sie auf unserer speziellen Seite!

Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
RE: Private Verkäufer twix 29.01.13 20:21
Private Verkäufer industrieclu. 29.01.13 19:49
RE: nicht sehr hilfreicher Artikel !!! ippel 20.01.13 05:48
RE: nicht sehr hilfreicher Artikel !!! karstenschil. 19.01.13 22:36
Beitrags-Index ]  [ Thread-Index ] 

Weitere News vom 29.01.2013:

- Sony Xperia T Test: So meistert das James-Bond-Handy den Alltag
- CallYa Bonus: Vodafone startet Bonusprogramm für CallYa-Nutzer
- Blackberry künftig ohne spezielle Daten-Option nutzbar
- BGH: Private eBay-Verkäufer haften für zugesagten Artikel-Zustand
- Apple bestätigt iPad mit 128 GB und gibt Verkaufspreise bekannt
- Base Go: Vier Pakete für Telefonie, SMS und mobiles Internet
- Ab 79 Euro: Microsoft Office 365 ab sofort erhältlich
- Augsburger Allgemeine: Polizei konfisziert Nutzer-Daten
- Flach, abgerundet, Plastik: Neues vom Billig-iPhone
- USA stellt SIM-Unlock bei Handys unter Strafe
- Apple veröffentlicht iOS 6.1 für iPhone, iPad und iPod touch
- AEG Voxtel Smart 3: Festnetz-Telefon mit Touch & Android im Test
- Nokia liefert Updates für Windows Phone 8 und 7.5 aus
- Samsung Galaxy Express: LTE-Handy mit NFC und 4,5-Zoll-Display
- Abschlussbericht: Drei Jahre Netzpolitik-Unterricht für Bundestag
- Tester kritisieren: 100-Euro-Tablets oft mit gravierenden Schwächen
- Alle Meldungen aus der Kalenderwoche, aus der auch obige Meldung ist
- Alle Meldungen der letzten sieben Tage

Wann wollen Sie online gehen?
  
Welche Preisangabe?
Nur Tarife mit längerer Gültigkeit
Genauer Vergleich
Internet-Anbieter
Die Suchmaske unterstützt mehr als 50 Top-Level-Domains (z.B. .de, .at, ch, .fr, .com, .net, .org und viele mehr).
gewünschter Domainname:


powered by xdial.de

 
Alle Texte und Tabellen © 1997 - 2013 teltarif.de Onlineverlag GmbH
[Homepage] · [Unternehmen] · [Impressum/AGB] · [Ihre Daten] · [Feedback] · [Mediadaten] · [Partnerprogramm] · [Presse] · [Jobs]
*) teltarif.de registrierte zuletzt 1 290 000 Unique User pro durchschnittl. Monat
Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2013-02 Erwachsene ab 14 Jahre