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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 15.02.2012 |
AGB-Klausel zu einseitiger Vertragsänderung unwirksam29.08.2009
17:44 Urteil zu Vertragsbestimmung von Talkline ist rechtskräftig geworden
Eine Klausel in den AGB, in denen Telekommunikationsanbieter sich das Recht einräumen, ihren
Kunden bei Zahlungsverzug den Anschluss zu sperren, ist unwirksam. Ebenso verhält es sich
mit AGB-Klauseln, die Telefon- und Internetanbieter zu einer einseitigen Vertragsänderung
berechtigen. Darauf weist die
Verbraucherzentrale Hamburg jetzt hin.
Ein am 19. September 2008 gesprochenes Urteil des Landgerichts Itzehoe gegen
Talkline/debitel
(Az.: 10 O 91/08) sei zum 17. Juni dieses Jahres rechtskräftig geworden,
nachdem Talkline/debitel die zuvor eingelegte Berufung zurückgenommen habe. Nach Angabe der
Verbraucherzentrale habe sich Talkline/debitel zu diesem Schritt entschlossen, nachdem das
Oberlandesgericht Schleswig-Holstein der Berufung keine Erfolgschancen eingeräumt habe.
In dem vorangegangenen Verfahren ging es laut Verbraucherzentrale um diese Vertragsbestimmungen: "Künftige Änderungen dieser AGB, der Preislisten oder der Tarifinformationen wird Talkline dem Kunden schriftlich mitteilen. […] Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung der Änderungen Widerspruch erhebt. Auf diese Folge weist Talkline den Kunden in seiner Mitteilung hin" sowie "Talkline ist zur teilweisen oder vollständigen Sperre der vertraglich vereinbarten Leistungen, insbesondere des Zugangs des Kunden zu den Mobilfunknetzen berechtigt, wenn sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet". Mobilfunkprovider nennt sich inzwischen mobilcom-debitel"Einseitige Vertragsänderungen – auch zu Lasten der Kunden – gegen die sich der Verbraucher bislang mühsam zur Wehr setzen musste, sind jetzt verboten", erklärt die Verbraucherzentrale Hamburg. "Auch das Druckmittel 'zahlen Sie, sonst sperren wir' zieht jetzt nicht mehr." Der Stuttgarter Mobilfunkprovider debitel hatte wie berichtet 2007 seinen Wettbewerber Talkline übernommen, zu dem auch der Mobilfunk-Discounter callmobile gehörte. Kurz darauf kaufte freenet die debitel AG, um einer Übernahme und Zerschlagung durch United Internet bzw. der Drillisch-Gruppe zuvorzukommen. Nach der Integration von debitel, Talkline und dug in die freenet AG und der Marke mobilcom nennt sich der Mobilfunkprovider mobilcom-debitel. Teil davon ist auch der Billiganbieter klarmobil, dessen Markennamen bestehen bleiben wird. Weitere Beiträge zu
Rechnungsstreitigkeiten und Urteilen zur Telefon- und Internetnutzung
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| Betreff | Autor | Datum | ![]() |
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| RE: Kosten für Sperrung der Simkarte | Babykiller | 09.06.11 04:31 | |||||||
| Kosten für Sperrung der Simkarte | O2-Fragende. | 09.06.11 03:09 | |||||||
| RE: Urteil - Datenkosten | für_Dagegen | 09.05.11 13:09 | |||||||
| RE: Urteil - Datenkosten | mattes007 | 09.05.11 12:19 | |||||||
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