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Urheberrechts-Pauschale beschlossen: Computer werden teurer

12.01.2010
18:01

 


Schon längere Zeit wurde darüber spekuliert, jetzt ist nun leider es amtlich. Für alle verkauften Computer wird eine pauschale Urheberrechtsabgabe fällig, die die Hersteller zu zahlen haben - und die direkt zu den Endkunden durchgereicht werden könnte. Dabei ist der Betrag pro Computer davon abhängig, ob ein optisches Laufwerk an Bord ist, mit dem CDs oder DVDs beschrieben werden können. Netbooks, die meist ohne ein solches Laufwerk daher kommen, kosten demnach weniger Aufpreis als ein komplett ausgestatteter PC. Eine solche Abgabe kassiert die GEMA auch für CD- und DVD-Rohlinge, die entsprechenden Laufwerke wurden ebenfalls durch eine Brenner-Abgabe im Preis künstlich erhöht.

GEMA LOGO Für ein Netbook oder einen anderen PC ohne optisches Laufwerk müssen die Hersteller jetzt einen Aufpreis von 12,15 Euro pro Gerät zahlen, Modelle mit Brenner kosten 13,65 Euro mehr. Die Pauschale gilt auch rückwirkend ab 1. Januar 2008 und vorerst bis Ende 2010. Für die Jahre 2002 bis 2007 sollen die Hersteller Nachzahlungen leisten. Die Vereinbarung getroffen haben die Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) und der Bundesverband Computerhersteller (BCH), in dem viele namhafte Hersteller wie etwa HP, Acer und Fujitsu vertreten sind. Einige kleinere Unternehmen, die ebenfalls von der Abgabe betroffen, aber nicht im BCH organisiert sind, sehen sich benachteiligt und befürchten, durch die hohen Kosten der Nachzahlungen für die letzten 7 Jahre überfordert zu sein. Einige der kleineren Hersteller, die vor allem hierzulande fertigen, sind im Branchenverband BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.) organisiert.

Was kommt beim Kunden davon an?

Ob der Aufpreis direkt auf den Endkunden durchgereicht werden wird, ist unklar. Das Argument, dass es sich um verhältnismäßig niedrige absolute Zahlen handelt, kann allerdings nicht uneingeschränkt gelten. Wenn ein Netbook etwa 12,15 Euro mehr kostet, ist das bei einem Verkaufswert von angenommenen 250 Euro immerhin eine Steigerung von 5 Prozent. Mag das für den Endkunden zwar ärgerlich, aber zu verschmerzen sein, schmälert es doch die Hersteller in ihren Gewinnen, und das wird zweifellos bei uns Kunden ankommen. Generell sollte vielleicht eher debattiert werden, ob in Zeiten von digitaler Musik, Streaming-Angeboten, MP3 und allem anderen eine solche Art der Abgabe überhaupt noch zeitgemäß ist. Letzten Endes ist schließlich auch längst nicht jeder Kopiervorgang, der mit den entsprechenden Medien und Geräten stattfindet, überhaupt relevant für die Wächter des Urheberrechts.

 
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Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
Kein Thema nichtdumm@mo. 12.01.10 22:28
Also ich zahle für die Möglichkeit ... taltoser n. 12.01.10 20:04
Was für eine Gülle Sinnlos i. 12.01.10 19:33
  

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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2012-01, Erwachsene ab 14 Jahre