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Smartphone: Verbreitung eigener Fotos nicht immer erlaubt

06.02.2012
09:01

Genehmigung des Fotografierten muss vorher eingeholt werden

Von mit Material von dapd
IZMF: Smartphone-Besitzer müssen Bildrechte beachten
IZMF: Smartphone-Besitzer müssen Bildrechte beachten
Wer private Fotos, Film- oder Tonaufnahmen mit dem Handy verschicken möchte, braucht dafür die Einwilligung der Aufgenommenen beziehungsweise des Urhebers. Andernfalls wird das Recht am eigenen Bild verletzt, warnt das Informationszentrum Mobilfunk. Das gilt für Party-Fotos ebenso wie für Urlaubsvideos in sozialen Netzwerken und Musik, die man mit Freuden teilt. Aufnahmen, die heimlich gemacht wurden, verletzen zudem die Persönlichkeitsrechte der gefilmten und fotografierten Menschen.

Nicht nur Urheberrecht, sondern auch Recht am eigenen Bild beachten

Problematisch sei es auch, wenn über das Handy nicht nur Musik gehört, Filme geschaut oder Zeitungen und Bücher gelesen werden, sondern diese Inhalte über Bluetooth, MMS oder Internet mit anderen Nutzern geteilt werden. Denn Musik, Bilder und Texte sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Privatkopien seien dann zwar erlaubt, informieren die Experten. Sobald man die Inhalte aber verbreite, sei die Zustimmung des Urhebers nötig. Fehle dieses Einverständnis, dann sei auch die Verbreitung über Tauschbörsen oder über die eigene Webseite verboten. Wer den Kopierschutz knacke, mache sich strafbar.

Das Informationszentrum Mobilfunk rät deshalb, insbesondere Kinder und Jugendliche über Datenschutz und Urheberrecht aufzuklären. Sie müssten wissen, welche Folgen ein Missbrauch haben kann.

Tipps für eine sichere Smartphone-Nutzung

Der Verein gibt folgende Tipps für eine sichere Handynutzung: Mit persönlichen Daten – dazu gehören Name, Adresse, Zugangsdaten genauso wie Fotos und Filme – sollte man vorsichtig umgehen und diese nur an vertrauenswürdige Personen weitergeben. Es sei ratsam, Datenübertragungsfunktionen des Handys wie Bluetooth zu deaktivieren, wenn sie nicht benutzt werden. Besitzer von Smartphones sollten nach Ansicht des Vereins besonders wachsam sein, denn die Geräte seien mittlerweile Ziele von Hackerangriffen geworden. Wie beim PC gelte: Firewall und Virenprogramm schützen vor unberechtigten Zugriffen und Datendiebstahl.

Vor der Verwendung von Bildern, Texten oder Musik sollte man Informationen über die Urheberrechte und Genehmigungen für die erlaubte Verwendung einholen. Falls der Verdacht auf eine Straftat besteht, beispielsweise in einem zugeschickten Video, sollte man die Polizei informieren. Wer solche Inhalte, zum Beispiel "Happy Slapping"-Filme, zugeschickt bekommt, sollte diese aber nicht sofort löschen, sondern als Beweismittel aufbewahren.

Das IZMF ist ein gemeinnütziger Verein, der von Mobilfunknetzbetreibern gegründet wurde und die Öffentlichkeit, Medien sowie öffentliche und private Einrichtungen zum Thema mobile Kommunikation informieren will. Weitere Informationen gibt es unter der gebührenfreien Hotline 0800/3303133 oder im Internet unter izmf.de.

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Betreff Autor Datum
RE: Nur begrenzt zutreffend niveaulos 07.02.12 09:53
RE: Nur begrenzt zutreffend telefonlaie 07.02.12 09:37
RE: Nur begrenzt zutreffend grammer 06.02.12 18:17
RE: Nur begrenzt zutreffend netzwerg 06.02.12 10:16
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