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Gericht verbietet Werbeaussagen von Unitymedia Hessen
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| Irreführende Behauptungen beanstandet |
18.12.2009 14:19 |
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Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia Hessen darf
nicht länger behaupten, "im Deutschland-Durchschnitt und über alle
Internet-Anschluss-Geschwindigkeiten hinweg" vorne zu liegen. Dies
entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem heute
veröffentlichten Urteil. Die Deutsche Telekom hatte die von
Unitymedia in einem Werbeprospekt gemachten Aussagen als irreführend
beanstandet und auf Unterlassung geklagt. Diese Klage war nach
Angaben eines Gerichtssprechers weitgehend erfolgreich.
Nach Ansicht der Kölner Richter suggeriere die Werbung entgegen
den tatsächlichen Gegebenheiten eine überregionale Verfügbarkeit des
Angebots sowie einen Spitzenplatz von Unitymedia Hessen bei allen
Anschlussgeschwindigkeiten. Wer allerdings sein Angebot auf einige
örtlich begrenzte Ballungsräume beschränke, könne nicht den
Spitzenplatz im Deutschland-Durchschnitt für sich beanspruchen,
hielten die Richter fest. Gerade im ländlichen Bereich sei es wegen
den größeren Entfernungen schwieriger, hohe
DSL-Übertragungsgeschwindigkeiten zu erzielen.
Auch die Aussage, wonach die Kabelbetreiber neben den günstigsten
Preisen auch die schnellsten Leitungen haben, sei als isoliertes
Zitat aus dem Testergebnis einer Computerzeitschrift irreführend.
Vielmehr habe Untiymedia im Test unter keinem Gesichtspunkt zu den
Anbietern mit den "schnellsten Leitungen" gehört, sondern habe sich
in der Rubrik "Geschwindigkeit" eher im Mittelfeld der Anbieter von
"DSL-Alternativen" platziert.
Eine Revision gegen das Urteil wurde vom Senat nicht zugelassen.
Dagegen können allerdings beide Parteien Nichtzulassungsbeschwerde
zum Bundesgerichtshof erheben (Az. 6 U 90/09).
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