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United-Mobile: Konkursverfahren eröffnet

28.08.2009
13:59

Gläubiger können bis zum 20. November Ansprüche geltend machen

Inhaltsverzeichnis:

1. Nur wenige Kunden fordern Guthaben zurück
2. Viele Fragen noch offen

Unter dem Aktenzeichen "09 KO.2009.449/ON 22" hat das Fürstliche Landgericht zu Vaduz in Liechtenstein am 11. August das Konkursverfahren über das Vermögen der United Mobile AG, 9486 Schaanwald, Registernummer FL-0002.038.072, eröffnet. Als "Masseverwalter" wurde der Rechtsanwalt Mag. iur. Raphael Näscher in Vaduz bestellt, alle Gläubiger der United Mobile AG sind aufgefordert, ihre Forderungen bis längstens 20. November 2009 unter Vorlage glaubhafter Belege anzumelden.

Die "allgemeine Prüfungstagsatzung" wurde auf den 10. Dezember 2009 beim Fürstlichen Landgericht anberaumt. Ob bis dahin irgendwelche Veränderungen oder eine Wiederinbetriebnahme bei den ausgegebenen SIM-Karten oder Rufnummern der UM-Kunden zu erwarten sind, erscheint im Moment eher unwahrscheinlich.

Wie teltarif.de aus gut informierten Kreisen erfuhr, sollen die Verbindlichkeiten der United Mobile bei rund 12 Millionen Schweizer Franken (etwa 8 Millionen Euro) liegen. Nur ganz wenige Endkunden haben ihre vorausbezahlten Guthaben bislang zurückgefordert. Auf der mehrseitigen Gläubigerliste finden sich neben ausstehenden Lohn- und Gehaltszahlungen, und Sozialversicherungsbeiträgen vor allen Dingen Forderungen von System-Lieferanten und technischen Dienstleistern. Mit den höchsten Beträgen steht die United Mobile AG bei der Mobilkom Liechtenstein und der Jersey Telecom in der Kreide.

Während der Netzbetreiber Mobilkom Liechtenstein die UM423-Plattform weiter in Betrieb hält, wodurch einige UM423-SIM-Karten bis heute noch telefonisch erreichbar sind (jedoch nicht für ankommende SMS und auch nicht für abgehende Verbindungen), hatte Jersey Telecom bereits im April 2009 ohne Kundenvorwarnung Vorwahl und Plattform der im "UM+" Tarif angebotenen SIM-Karten radikal ausgeschaltet.

Unterschiedliche Erfahrungen bei Testanrufen

Bei Testanrufen der teltarif.de-Redaktion etwa von einer Solomo-Karte (virtuelles Netz vistream) zur Liechtensteiner Vorwahl +423-663 wurde trotz mehrfacher Wiederholungen und genauer Nummern-Kontrolle nicht die angewählte und eingebuchte UM423-SIM-Karte, sondern eine Erotik-Hotline erreicht. Testanrufe mit simyo (E-Plus-Netz), o2 oder T-Mobile führten hingegen immer zur gewählten mobilen Rufnummer. Diese "Fehlschaltungen" können auch bei Verwendung von Call by Call-Anbietern im Festnetz auftreten und sie werden generell berechnet. Sie bereiteten schon in der Vergangenheit der United Mobile und dem Amt für Kommunikation in Liechtenstein (der deutschen Bundenetzagentur vergleichbar) gehöriges Kopfzerbrechen.

Das Geschäftsmodell von United Mobile beruhte darauf, dass Gespräche zur Vorwahl +423-663 zu erhöhten "Premium"-Interconnect-Preisen berechnet wurden, die soviel Geld übrig ließen, dass die Gespräche ins eigentliche Aufenthaltsland des UM-Kunden ohne "ankommende Kosten" für den Kunden weitergeschaltet werden konnten. Diese hohen "Interconnect"-Preise zogen allerdings magisch "erotische Dienstleister" an, die unter +423-663-9 zu erreichen sind und mit der United Mobile überhaupt nichts zu tun haben.

Daher hatte das Amt für Kommunikation schon vor einiger Zeit versucht, die Interconnect-Regulierung neu festzulegen, was dem bisherigen Geschäftsmodell der United Mobile den Boden weg zog. Zum Jahreswechsel 2008/2009 musste United Mobile neue Tarife eingeführen, die erstmalig eine Setup-Gebühr pro Telefonat (auch bei eingehenden Verbindungen) und teilweise drastisch erhöhte Preise für ankommende Verbindungen mit sich brachten. Auf der nächsten Seite finden Sie eine Übersicht über die Alternativen zur United-Mobile-SIM.
 

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Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
Ein Konkurs ist genehmigungspflichtig? niknuk 22.07.09 15:00
hände weg! montaxx 22.07.09 14:43
RE: UM nicht koscher hrgajek 06.07.09 11:36
RE: info von 2lounge stimmt bestimmt ... hrgajek 06.07.09 11:10
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2012-01, Erwachsene ab 14 Jahre