
Die TKG-Novelle ist rechtskräftig
Die
TKG-Novelle wurde heute nach langem Warten
im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit
sind ab Mitternacht die ersten Änderungen in Kraft. Hierzu zählt aber nicht,
wie ursprünglich vorgesehen, dass
Call-by-Call-Verbindungen ab Mitternacht eine Tarifansage haben müssen.
Tele2 hatte hiergegen vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt und
das Gericht
entschied, dass
die Einführung bis zum 1. August aufgeschoben wird.
Ursprünglich ab morgen hätten Call-by-Call-Anbieter vor ihren
Verbindungen Tarifansagen schalten müssen - bisher ist dies eine freiwillige Dienstleistung
einiger Anbieter. Ganz einfach ist das für die Provider laut eigenen Aussagen aber nicht.
Wie aus Branchenkreisen zu erfahren war, soll die benötigte Hardware für
diese Ansagen kaum noch zu haben und wenn, derart teuer sein, dass
es sich kaum rentiere, diese anzuschaffen.
Die 3U-Gruppe hat
ungeachtet dessen schon seit 1. März Tarifansagen bei
ihren Vorwahlen, die dem Modell der 0900-Anrufe gleichen:
Nach der Tarifansage hat der Kunde drei Sekunden Zeit aufzulegen,
bevor die Verbindung aufgebaut wird.
Details zu der Tarifansagen-Pflicht bei Call by Call haben wir bereits in einer Meldung zusammengefasst -
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Kostenlose Warteschleifen erst ab September Pflicht
Alle anderen Neuerungen der TKG-Novelle treten indes wie geplant in Kraft, wenn auch zum Teil mit
Fristen, die direkt im Gesetz verankert sind - zum Beispiel bei kostenlosen Warteschleifen
für Anrufe auf 0180er-Nummern (und anderen Service-Hotlines):
Erst zum 1. September ist es Pflicht, dass die ersten zwei Minuten
der Warteschleife kostenlos sein müssen, danach kann allerdings weitere kostenpflichtige Warteschleife folgen. Ab dem 1. Juni 2013 wird dann auch verboten, einen Anrufer
während einer Verbindung in eine kostenpflichtige Warteschleife zu legen.
Gerade bei 0180-Nummern lässt sich das technisch derzeit jedoch noch nicht
umsetzen.
Darüber hinaus bringt die TKG-Novelle weitere Neuerungen für
Festnetz- und Mobilfunk-Kunden: So ist es künftig beispielsweise
möglich, eine Mobilfunknummer schon vor dem Ende eines Vertrages
von einem Anbieter zu einem neuen zu portieren. Auf dem alten
Vertrag wird dann eine neue Nummer geschaltet - und der alte Vertrag muss
natürlich gemäß dem Vertrag weiterhin bezahlt werden.
DSL-Wechsler könne sich über weitergehende Verfplichtungen für Provider freuen,
die Internet-Versorgung während des Wechselprozesses aufrechtzuerhalten.
Wer in ein Gebiet umzieht, das der bisherige Provider nicht versorgen kann,
profitiert von verkürzten Kündigungs-Fristen.
Zudem bringt die TKG-Novelle noch zahlreiche, weitere Änderungen,
über die teltarif.de in den kommenden
Wochen und Monaten immer wieder berichten wird.
TKG-Novelle: Mit der heutigen Veröffentlichung zu morgen gültig
Bis zuletzt war unklar, wann die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG)
rechtskräftig werden würde. Durch den Rücktritt von Bundespräsident Christian Wulff
verzögerte sich das Verfahren. Es war allerdings nicht zu erwarten, dass
sich die Unterschrift nach der Wahl
von Joachim Gauck zum neuen Präsidenten derartig lange verzögert. Nun aber hat dieser das Gesetz unterzeichnet.
Mit der heutigen Veröffentlichung wird
es gemäß Gesetzestext zum nächsten Tag gültig.
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