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TKG-Novelle: CDU/CSU-Fraktion will BNetzA teilweise entmachten21.09.2011
14:45 Zudem Breitband-Universaldienst mit Mindestbandbreite gefordert
Von Marc Kessler
Die Telekommunikationsbranche sträubt sich - wie berichtet -
gegen die Einführung eines Breitband-Universaldienstes im Zuge der
Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG), über die im deutschen
Bundestag derzeit beraten wird. Eine entsprechende Forderung hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ins
Spiel gebracht - wogegen die großen Branchenverbände der TK-Industrie in einem gemeinsamen
Branchenappell gestern protestiert haben. Zudem wollen CDU und CSU Kompetenzen der BNetzA, die im neuen TKG geplant sind, massiv beschneiden.
CDU/CSU-Faktion will Breitband-Universaldienstteltarif.de liegt das CDU/CSU-Papier mit der sperrigen Bezeichnung "Nachforderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen" inzwischen vor. In der Tat findet sich hier ein Statement zur "Einführung einer Universaldienstverpflichtung bei Marktversagen".
Im weiteren Verlauf heißt es dann: "Stimmen der Bundestag und der Bundesrat dieser Verordnung mit ihrer Mehrheit zu, hat die BNetzA die TK-Unternehmen mit einem Marktanteil von mehr als vier Prozent zu verpflichten, die betroffenen Gebietseinheiten innerhalb eines angemessenen Zeitraums mit einer Mindestbandbreite im Sinne der o.g. Verordnung zu versorgen." Der Branchenverband VATM indes hat bereits mit einem eigenen Positionspapier auf die Forderungen der CDU/CSU reagiert. "Der Vorschlag ist nicht geeignet, das Ziel einer flächendeckenden, angemessenen und ausreichenden Versorgung zu erreichen", heißt es seitens des Verbands unter seinem Geschäftsführer Jürgen Grützner. Mindestbandbreite von mehr als 25 MBit/s für alle?Denn der Vorschlag der CDU/CSU stelle allein auf die Verfügbarkeit - und nicht auf den tatsächlichen Bedarf beziehungsweise die tatsächlichen Nutzung durch die Bevölkerung - ab. "Damit wären weite Gebiete sogar in den Ballungszentren betroffen", kritisiert der VATM und legt nach: "Das so definierte Mindestangebot würde zurzeit bei deutlich über 25 MBit/s liegen, da nach allen Untersuchungen diese Bandbreite dank VDSL und DOCSIS 3.0 der Kabelnetzbetreiber bereits in der Mehrheit der Haushalte verfügbar ist. Gleichzeitig wären fast 50 Prozent der Bürger und weite Teile Deutschlands auf die Fläche bezogen unterversorgt." Der Branchenverband moniert zudem, dass nur Unternehmen mit mehr als vier Prozent bundesweitem Marktanteil zum Ausbau herangezogen werden sollen. Damit könnten in den meisten Fällen nicht mehr lokale Anbieter zum Breitbandausbau beitragen. "Abgesehen von der völlig unwirtschaftlichen Herangehensweise würde dies alle Businesspläne zerstören, die örtlichen Anbietern einen sinnvollen schrittweisen, dem tatsächlichen Bedarf entsprechenden und damit preisgünstigen Ausbau ermöglichen." CDU/CSU will teilweise Entmachtung der Bundesnetzagentur
Ebenfalls bemerkenswert im CDU/CSU-Papier: Die Bundesnetzagentur unter ihrem Präsidenten Matthias
Kurth soll offenbar - zumindest teilweise - entmachtet werden.
Stein des Anstoßes ist Punkt 7 der CDU/CSU-Forderungen ("Erlass von Regulierungskonzepten der BNetzA nur nach vorheriger Genehmigung durch das BMWi"). Nach dem Willen der Konservativen hat die Bundesnetzagentur "vor dem Erlass von Regulierungskonzepten hierfür eine Genehmigung vom ihr übergeordneten BMWi einzuholen". Hintergrund: Im neuen TKG soll die Bundesnetzagentur die Möglichkeit erhalten, eigenständig Verwaltungsvorschriften "zur Verfolgung einheitlicher Regulierungskonzepte" sowie "zur Förderung effizienter Investitionen und Innovationen im Bereich neuer und verbesserter Infrastrukturen" erlassen zu können. Zu unabhängige Bundesnetzagentur seitens CDU/CSU nicht gewünschtDer CDU/CSU-Fraktion gefällt jedoch nicht, dass die BNetzA dieses Recht ausüben soll, "ohne dass eine Genehmigung des der BNetzA übergeordneten BMWi vorliegt". Die Kritik von CDU/CSU: "Damit wird die faktische Unabhängigkeit der BNetzA weiter erhöht, die Schere zwischen fachlicher Kompetenz einerseits und politischer Verantwortlichkeit andererseits geht weiter auseinander." Daher müsse "ein europarechtlich zulässiger Weg gefunden werden, der Kompetenz und Verantwortung wieder in Einklang bringt, ohne formal die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde in Frage zu stellen". Eine Genehmigungspflicht sei selbstverständlich "kein Eingriff in die Unabhängigkeit der BNetzA". Weitere Meldungen zur Novelle des TKG
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| Betreff | Autor | Datum | |||||||
| RE: Congstar Call by Call | tneuhetzki | 22.04.12 12:45 | |||||||
| @teltarif: RE: Congstar Call by Call | Telly | 22.04.12 10:37 | |||||||
| RE: Congstar Call by Call | talk | 22.04.12 09:55 | |||||||
| RE: Congstar Call by Call | Telly | 21.04.12 18:03 | |||||||
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