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telomax: BNetzA verbietet Abrechnungen über Telekom-Rechnung

29.12.2010
16:02

Verbot betrifft unerlaubt beworbene Gewinnspiel-Eintragsdienste

Telomax darf bestimmte Posten nicht mehr über Telekom-Rechnungen abrechnen.
Telomax darf bestimmte Posten nicht mehr über Telekom-Rechnungen abrechnen.
Die Bundesnetzagentur hat nach eigenen Angaben für bestimmte Forderungen der telomax GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das Verbot wurde nicht nur gegenüber dem Unternehmen, sondern auch gegenüber der Telekom ausgesprochen. Über die Rechnungen der Telekom hatte telomax Verbrauchern unter den Artikel-/Leistungsnummern 61404 und 83917 Entgelte für Gewinnspieleintragsdienste berechnet, die von Drittfirmen erbracht werden sollen. Diese werden zum Beispiel unter dem Namen www.win-finder.com - nach Angaben der BNetzA - rechtswidrig telefonisch beworben. Das Verbot gilt rückwirkend für die Zeit ab dem 30. März 2010.

Seit September 2010 waren bei der Bundesnetzagentur in zunehmendem Maße Beschwerden eingegangen, in denen Verbraucher unerlaubte Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer schildern. Aus den Beschwerdeschreiben gehe hervor, dass den Betroffenen in den Telefonaten zunächst ein Kosmetikgutschein in Höhe von 100 Euro als Gewinn versprochen wird. Während des Gesprächs schließen die Verbraucher nach Darstellung des Regulierers dann angeblich einen Vertrag über die Teilnahme an einem Gewinnspieleintragsdienst wie beispielsweise "www.win-finder.com" oder "www.glücksfinder.net" ab. Die Kosten für den Eintragsdienst betragen 9,90 Euro brutto bzw. 8,32 Euro netto pro Woche.

Bereits bezahlte Beträge nur schwer zurück zu bekommen

Die telomax GmbH macht diese Beträge gegenüber betroffenen Verbrauchern dann über deren Telefonrechnungen geltend. Erhält der Verbraucher seine Telefonrechnung von der Telekom Deutschland, wird das Entgelt unter den Überschriften "Beträge anderer Anbieter" sowie "Verbindungen über telomax GmbH" unter Angabe der Artikel-/Leistungsnummer 61404 als "Mehrwertdiensteabonnements" und der Artikel-/Leistungsnummer 83917 als "Premium Abonnement Services, www.tel-and-pay.de" aufgeführt.

Die von der Bundesnetzagentur verhängten Rechnungslegungsverbote bedeuten, dass betroffenen Verbrauchern die unter den genannten Artikel-/Leistungsnummern geltend gemachten Beträge nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbraucher bereits derartige Rechnungen erhalten haben, greift das Verbot der Inkassierung. Die Forderungen dürfen also nicht mehr eingezogen werden. Wenn der Verbraucher die in Rechnung gestellten Beträge bereits bezahlt hat, greifen beide Verbote jedoch nicht unmittelbar. In diesen Fällen sollten Betroffene nach Rat der Behörde mit Unterstützung der Verbraucherzentralen oder eines Rechtsanwalts versuchen, das Geld zurückzufordern.

BNetzA bittet um Hilfe bei weiteren Fällen

Der Bundesnetzagentur liegen nach eigenen Angaben zahlreiche Beschwerden zu Abrechnungen der dargestellten Gewinnspieleintragsdienste auf Rechnungen der Telekom Deutschland GmbH vor. Es gibt jedoch Anzeichen, dass diese Eintragsdienste auch auf Abrechnungen anderer Netzbetreiber in vergleichbarer Form geltend gemacht werden. "Ich bitte deshalb die von der oben beschriebenen rechtswidrigen Vorgehensweise betroffenen Verbraucher, die ihre Telefonrechung nicht von der Telekom Deutschland GmbH erhalten, sich bei der Bundesnetzagentur zu melden. Sollte auf der Rechnung der Telekom Deutschland GmbH bei gleichem Sachverhalt eine andere Artikel-/Leistungsnummer als die 61404 oder 83917 angegeben sein, bitte ich ebenfalls um Mitteilung", sagte Kurth.

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Betreff Autor Datum
RE: Frage zur Rückbuchung marco5555 23.02.11 06:45
01075 + mr:nexnet 3chElon 22.02.11 18:05
RE: telomax schinge 15.02.11 23:58
RE: Frage zur Rückbuchung blubbla 15.02.11 21:05
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