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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | teltarif.de | 17.03.2010 |
Nun ist es amtlich: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Deutsche Telekom
sowie ihre Tochterunternehmen congstar und T-Systems dazu verpflichtet, Call by Call und Preselection auch bei IP-basierten Anschlüssen (sogenannten
All-IP-Anschlüssen) anbieten zu müssen. Der Bescheid vom 25. Januar (BK2c 09/002-R), der teltarif.de vorliegt, verpflichtet den Bonner
Ex-Monopolisten, unverzüglich die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen.
Damit ist der finale Entwurf der Bundesnetzagentur vom November 2009 - nachdem er zwischenzeitlich der EU-Kommission vorgelegt wurde - nun amtlich geworden. Künftig können sowohl IP-Anschluss-Bestands- als auch Neukunden der Telekom und congstar also Call by Call - wie im klassischen Festnetz - durch das Wählen einer Vor-Vorwahl nutzen beziehungsweise ihren Anschluss dauerhaft auf einen alternativen Anbieter voreinstellen lassen (Preselection). In der Begründung ihrer Entscheidung findet die Bundesnetzagentur ungewöhnlich scharfe Worte gegenüber der Deutschen Telekom. Diese hatte noch am 22. Dezember vergangenen Jahres ein Schreiben an die Behörde versandt, in dem man (erneut) darauf verwiesen hatte, dass man eine "Implementierungsfrist" zur technischen Umstellung von neun Monaten benötige. Hier heißt es seitens der BNetzA aber klar, dass dies "nicht nachvollziehbar" sei. Einerseits habe die Telekom bereits seit Februar 2009 Kenntnis von der bevorstehenden Entscheidung und hätte sich insofern darauf einrichten müssen, andererseits sei es nach Ansicht der BNetzA technisch relativ unproblematisch, die Entscheidung umzusetzen. Schließlich habe die Betreiber(vor)auswahl an All-IP-Anschlüssen im Nachbarland Schweiz auch "ohne nennenswerten Aufwand implementiert" werden können. Daher verweigert die BNetzA der Telekom jegliche Implementierungsfrist, so dass das Unternehmen die Verfügung theoretisch sofort umsetzen müsste.
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