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Telekom klagt gegen Bundesnetzagentur

29.06.2009
13:40

Konzern will Rücknahme des Schaltverteiler-Beschlusses erwirken

Mit einer Eilklage beim Verwaltungsgericht Köln will die Deutsche Telekom die Rücknahme eines Beschlusses der Bundesnetzagentur erreichen. Die Entscheidung der Behörde, dass die Telekom auf Wunsch des Wettbewerbers EifelNet Verteiler an Stellen ihres Breitbandnetzes aufbauen muss, an denen sie diese selbst nicht benötigt, sei eine rechtswidrige Verpflichtung, erklärte der Bonner Konzern. Außerdem werde die Telekom zur Subvention der Wettbewerber gezwungen, denn die anfallenden Kosten bekomme sie nicht in voller Höhe erstattet.

Die Tatsache, dass die Telekom den Breitbandausbau der Wettbewerber mitfinanziert, entspreche nicht der Breitbandstrategie der Bundesregierung, erklärte der Konzern weiter. Diese gehe von ausgehandelten Kooperationen aus, bei denen das Risiko angemessen verteilt wird. "Diese Art der Regulierung bringt den Breitbandausbau in Deutschland nicht weiter", sagte Telekom-Finanzvorstand Timotheus Höttges.

Die Telekom muss entsprechend der Entscheidung der Bundesnetzagentur auf konkrete Nachfrage eines Wettbewerbers einen sogenannten "Schaltverteiler" an einer vom Wettbewerber bestimmten Stelle errichten. Damit wird ein zusätzlicher Übergabepunkt zwischen Hauptverteiler und Kabelverzweiger geschaffen. Nach Darstellung der Telekom haben die Wettbewerber bereits heute einen regulierten Zugang am Kabelverzweiger. Dort könnten sie die Teilnehmeranschlussleitung übernehmen und durch eigene Glasfaserstrecken oder andere Technologien Breitbandinfrastruktur aufbauen.

VATM sieht Gefährdung des Breitband-Ausbaus

"Damit gerät ein wichtiger Bestandteil der Breitbandinitiative in Gefahr", warnt der Präsident des VATM, Gerd Eickers. Die Regulierungsbehörde habe ihre Entscheidung im Frühjahr insbesondere damit begründet, dass mit diesen neuen Zugangspunkten zum Netz auf dem Land eine einfachere Erschließung bisher nicht oder nur unzureichend versorgter ländlicher Gebiete mit schnellen Internetanschlüssen ermöglicht werde. Die Telekom hatte diese Entscheidung zunächst grundsätzlich begrüßt und sogar als wichtige Investitionsmöglichkeit für die Wettbewerber gelobt. "Eigentlich sind wir davon ausgegangen, dass wir - die Wettbewerber und die DTAG - in einem gemeinsamen Kraftakt die weißen Flecken in Deutschland schließen", so Eickers.

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Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
RE: Typisch Telekom, Typisch ... tatonka 13.06.10 14:06
RE: Typisch Telekom, Typisch ... mvm 12.06.10 12:51
RE: Typisch Telekom, Typisch ... hafenbkl 10.06.10 14:39
RE: Typisch Telekom, Typisch ... tatonka 10.06.10 14:31
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre