Telekom protestiert gegen Unitymedia-Kabelfusion mit Kabel BW
31.01.2012 12:17
Beschwerde hat aber keine aufschiebende Wirkung
Von mit Material von dpa
 Telekom legt Beschwerde gegen Kabelfusion ein
Die Telekom hat gegen die geplante Fusion von Kabel BW und Unitymedia beim Bundeskartellamt Beschwerde eingelegt. Aus Sicht des Bonner Konzerns seien die vereinbarten
Auflagen bei der kartellrechtlichen Genehmigung nicht ausreichend, um für einen funktionierenden Wettbewerb mit den
Wohnungsbaugesellschaften zu sorgen, begründete ein
Unternehmenssprecher den Schritt. Die Beschwerde wurde beim
Oberlandesgericht Düsseldorf eingereicht. Auf den Zusammenschluss hat dies erst einmal keinen Einfluss.
Mitte Dezember hatte das Bundeskartellamt die Genehmigung der Kabelfusion unter Auflagen verkündet. Die Kartellwächter hatten zunächst Bedenken gegen die rund 3 Milliarden schwere Übernahme angemeldet, weil sie eine starke Einschränkung des Wettbewerbs befürchteten. Unitymedia soll die frei empfangbaren digitalen TV-Programme in NRW und Hessen künftig nicht mehr verschlüsseln.
Verzicht auf Exklusivitätsklauseln reicht Telekom wohl doch nicht
Im Rahmen der Fusion wurde vereinbart, dass große Wohnbaugesellschaften für ihre Mietshäuser keine Exklusiverträge mehr mit den genannten Kabelgesellschaften abschließen sollen. Dies würde Glasfaseranbietern wie der Telekom und anderen erlauben, später einmal Glasfaserananschlüsse in Häuser zu legen, in denen bereits ein rückkanalfähiger Kabelanschluss für Triple-Play vorhanden ist. Anscheinend hat dieses Zugeständnis der Telekom aber nun doch nicht gereicht.
Hinter Liberty Global steckt der US-Medienmogul John Malone. Vor rund zwei Jahren hatte er für 3,5 Milliarden Euro Unitymedia übernommen. Zusammen mit Kabel BW, das zuletzt dem schwedischen Finanzinvestor EQT gehörte, wird das Unternehmen dann knapp 7 Millionen Haushalte in Deutschland mit Kabelfernsehen versorgen.
Jetzige Beschwerde tangiert Fusion erst einmal nicht
Die jetzige Beschwerde der Telekom beeinflusst die Kabelfusion erst einmal nicht: Eine aufschiebende Wirkung ist mit dem Widerspruch nicht verbunden. Das heißt, dass die beiden Kabelunternehmen ihre Fusion wie geplant fortsetzen können. Beim Bundeskartellamt rechnet man damit, dass frühestens in einem halben Jahr ein entsprechendes Beschwerdeverfahren starten könnte - falls es überhaupt dazu kommt.
Denn nach den Zugeständnissen der Kabelfirmen muss die Telekom handfeste Gründe vorbringen, warum sie nach dem Kompromiss immer noch gegen den Zusammenschluss ist. Einer der Gründe könnte eine eventuell marktbeherrschende Stellung sein, die das fusionierte Unternehmen in den betreffenden Regionen einnehmen könnte. Gerüchten zufolge hat sich auch NetCologne der Beschwerde angeschlossen.
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