Hier klicken!
teltarif.de MOBIL · DIENSTE · TOUR
Größtes deutschsprachiges Telekommunikations-Magazin *
Newsletter für: 
Festnetz Internet Mobilfunk Handy & Co. mobicroco Meldung Meinung Service 15.02.2012 

Streit um Auskunftsdaten geht vor Europäischen Gerichtshof

29.10.2009
15:57

Telekom wehrt sich gegen Weitergabe von Kundendaten an ihre Wettbewerber

Der Streit um die Herausgabe von Telefonbuch-Daten der Deutschen Telekom an konkurrierende Auskunftsdienste muss vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklärt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden und den EuGH angerufen.

Die Luxemburger Richter sollen klären, in welchem Umfang die Telekom zur Herausgabe der Daten verpflichtet ist. Deutschlands oberste Verwaltungsrichter gehen grundsätzlich davon aus, dass die Telekom nach deutschem Recht ihren Konkurrenten die Daten nicht vorenthalten darf. Fraglich sei allerdings, ob die "weite Pflicht zur Weitergabe" mit europäischem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist, teilte das Gericht heute mit.

BNetzA: Telekom muss alle Daten herausgeben

Hintergrund der Klage der Telekom ist eine Verfügung der Bundesnetzagentur, die auf Betreiben von Konkurrenz-Auskünften aktiv geworden war. Die Telekom sollte demnach nicht nur die Nummern ihrer eigenen Kunden herausrücken, sondern auch die Daten von Kunden anderer Telefonanbieter, die bisher ausschließlich über die 11833 und andere Telekom-Verzeichnisse zu erfahren waren. Auf dem Markt der Telefon-Auskünfte tummeln sich inzwischen rund 70 verschiedene Anbieter, aber die Telekom ist immer noch der Platzhirsch. Die Deutsche Telekom AG hatte ins Feld geführt, dass es jedem Konkurrenten doch unbenommen sei, sich die gewünschten Daten von den einzelnen Telefonanbietern zu besorgen. Wenn der Bonner Konzern selbst keinen wirtschaftlichen Vorteil mehr von seinen "qualitativ hochwertigen Daten hat, weil er sowieso alles herausgeben muss, wird nicht Wettbewerb gefördert, sondern erschwert und behindert", hatte der Telekom-Anwalt erklärt.

Aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichts sieht das deutsche Telekommunikationsgesetz aber eine Weitergabepflicht vor. Nur so könne ein tragfähiger Wettbewerb unter den Auskunftsdiensten entstehen.

Wettbewerber telegate ist hoch erfreut

Der Auskunfts-Wettbewerber telegate indes zeigt sich hoch erfreut über das heutige Urteil. Man sehe "in dem aktuellen Beschluss ein wichtiges Signal für faire und diskriminierungsfreie Wettbewerbsbedingungen". telegate-Vorstand Albath teilte in einer Presseerklärung mit: "Denn damit ist eindeutig festgestellt worden, dass alleine der Teilnehmer entscheidet, ob und wie er seine Telefonnummer veröffentlichen möchte. Damit ist (...) klar geworden, dass die Teilnehmerdaten nicht der Deutschen Telekom gehören, die bisher die Veröffentlichung durch unliebsame Wettbewerber verhindern konnte."

Was lässt sich herausholen?
 
mit Material von dpa
vorherige Meldung Drucken RSS E-Mail nächste Meldung
Anzeige:

Neu bei o2: DSL- und Mobil-Flat in einem.  

Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
Verpflichtung als Clearing-Stelle? mju 31.10.09 12:31
  

Weitere News vom 29.10.2009:

-  Samsung zeigt Netbook mit OLED-Monitor (Video)
-  DirectX 10 auf dem ION LE
-  Neue Asrock-Nettops mit Ion und wahlweise Blu-ray
- Windows 7: So unterscheiden sich die 32- und die 64-Bit-Versionen
- gReader - der erste mobile Google Reader für Symbian
-  Prepaid-Variante von o2 o bekommt Handy-Flatrate
- Nintendo DSi XL kommt 2010 nach Europa
- Jeder vierte Handy-Nutzer will ein neues Gerät kaufen
- Touchfähig und biegsam: Bridgestones neue E-Book-Reader
- Streit um Auskunftsdaten geht vor Europäischen Gerichtshof
- Spezieller Daten-Tarif für mobile StudiVZ-Nutzer
- Nur noch zwei Bieter im Verkaufsrennen um Webhoster Strato
- Google sucht jetzt auch Musik und fragt die Freunde
- Probleme im E-Plus-Netz bei Daten- und Telefonbetrieb
- Sensible Bewerberdaten bei Arbeitsagentur nicht geschützt
- Google bringt kostenloses Navigations-System für Smartphones
- Suchfunktion von Windows 7 laut Test am schnellsten
- Herzlichen Glückwunsch: Das Internet wird 40
-  Die Smartphone-Tarife der Mobilfunk-Netzbetreiber
- Alle Meldungen aus der Kalenderwoche, aus der auch obige Meldung ist
- Alle Meldungen der letzten sieben Tage

Ort bzw. Ortsvorwahl
 
Land bzw. Landesvorwahl
 
Werbung

hier klicken!

Festnetz-Anbieter
Auswahl an 010-Anbietern:
01026 Telecom   01026 *
01098telecom   01098*
Arcor   01070
easybell   010010 *
Epag   01052 *
Linecall   01067 *
Maestro   01015 *
OneTel   01086 *
star79   01079 *
Tellina   01041
Tele 2   01013
YooCALL   01021 *
weitere ...    
Anbieter für Ortsgespräche:
01051 Telecom   01051 *
01097 Telecom   01097 *
01088 Telecom   01088
Arcor   01070
freenetPhone   01019
Sparcall   01028
star79   01079 *
Tele 2   01013
Anbieter mit Sekundentakt:
fidelity   mit Anmeldung
fonissimo   01092 *
* = Anbieter mit Tarifansage
Auswahl von
Vollanschlussanbietern:
BiTel   Ostwestfalen
easybell   bundesweit
EWE Tel   360 Städte
htp   Hannover
Alice   bundesweit
M-net   Bayern
NetCologne   Rheinland
Versatel   bundesweit
Vodafone   bundesweit
Telekom   bundesweit

 
Alle Texte und Tabellen © 1997 - 2012 teltarif.de Onlineverlag GmbH
[Homepage] · [Unternehmen] · [Impressum/AGB/Ihre Daten] · [Feedback] · [Mediadaten] · [Partnerprogramm] · [Presse] · [Jobs]
*) teltarif.de registrierte zuletzt 1 200 000 Unique User pro durchschnittl. Monat
Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre