In dem seit Jahren andauernden
Rechtsstreit mit der
Deutsche Telekom kann der private Auskunftsdienst
Telegate
kaum noch auf die volle Rückerstattung von zu viel gezahlten Gebühren für Teilnehmerdaten rechnen. Das
berichtet die Wirtschaftswoche in ihrer Online-Ausgabe
wiwo.de. Mehrere Gerichte in verschiedenen Instanzen
hatten die Deutsche Telekom in den vergangenen acht Jahren zur Zahlung von über 100 Millionen Euro verurteilt,
die Telegate nach Erhalt an seine Aktionäre ausschütten wollte.
Ein jetzt vom Bundesgerichtshof vorgeschlagener
Vergleich sieht vor, dass die Deutsche Telekom nur noch 20 Millionen Euro an mehrere klagende
Auskunftsdienstleister, darunter die Telegate AG, zahlen muss. Die Deutsche Telekom und Telegate bestätigen den
Eingang eines Vergleichsvorschlags. Bis zum 15. April müssen die betroffenen Unternehmen entscheiden, ob sie
den BGH-Vorschlag annehmen.