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Wegen Patentverletzung: IPCom verklagt o2-Mutter Telefónica

14.03.2013
18:24

IPCom-Patent soll Betrieb von Mobilfunknetzen betreffen

Von Hans-Georg Kluge mit Material von dapd
Jetzt hat auch Telefónica Ärger mit IPCom.
Jetzt hat auch Telefónica Ärger mit IPCom.
Der o2-Mutterkonzern Telefónica muss sich vor dem Landgericht München gegen eine Klage wegen Patent­verletzung wehren. Der Münchner Patent­verwerter IPCom wirft dem Tele­kommunikations­anbieter vor, beim Betrieb seines Mobil­funknetzes eine Technik zu verwenden, für die IPCom ein Patent besitzt. Nachdem der Gütetermin im Februar 2012 gescheitert war, trafen sich die Streitparteien heute erneut vor Gericht.

Telefónica erhält Unterstützung

IPCom hatte im Jahr 2007 hunderte Mobilfunk­patente des Autozulieferers Bosch erworben und vermarktet diese seitdem. Das Klagepatent EP 1.226.692 betrifft ein Verfahren zum Betreiben eines Mobilfunknetzes und wird als essenziell für die Daten­übertragung im UMTS-Netz betrachtet. Das Europäische Patentamt hatte das Patent bereits für gültig erklärt. Nun geht es noch um die Frage, ob Telefónica dieses Verfahren verwendet und daher an IPCom eine Lizenzgebühr zahlen müsste.

Die Handy- und Smartphone-Hersteller HTC und Nokia sind dem Mobilfunk­unternehmen als Streithelfer beigetreten, da sie von möglichen Lizenzgebühren auch betroffen wären. Der Streitwert in dem Fall beträgt eine Million Euro.

Bei der Verhandlung stand zunächst der Austausch der jeweiligen Argumente im Mittelpunkt. Der Prozess soll am 18. Juli fortgesetzt werden. Eine außergerichtliche Einigung ist nicht ausgeschlossen. Ein Anwalt von Nokia erklärte, dass die Parteien bereits verhandelten.

Patentverwertung: IPCom kein Unbekannter

Die beiden Streithelfer Nokia und HTC haben einige Erfahrungen mit dem Patent­verwerter IPCom. Beide Unternehmen mussten schon Nieder­lagen vor Gericht hinnehmen. Dabei ging es zumeist um Patente rund um die Datentechnik UMTS, an deren Spezifizierung auch Bosch mitgewirkt hatte. Nokia war im Jahr 2009 in Streitigkeiten mit IPCom geraten. Nokia hatte sich geweigert, vermeintlich überhöhte Lizenzzahlungen zu leisten. Im Rahmen der Spezifizierung von UMTS-Techniken habe der damalige Inhaber Bosch versichert, die Patente zu vernünftigen Preisen zu lizenzieren. Dieser Verpflichtung sei IPCom nicht nachgekommen.

Aufgrund eines anderen Patents im Besitz von IPCom stand zeitweilig sogar ein Verkaufs­verbot für bestimmte Smartphones im Raum. Im April 2012 gelang es dann Nokia, ein Patent für ungültig erklären zu lassen. Mit Hilfe dieses Patents zwang IPCom die Telekom, bestimmte Smartphones nicht mehr an Geschäfts­kunden zu verkaufen. Privatkunden waren davon nicht betroffen.

Update 21.3., 17:16 Uhr: IPCom-Statement zu den fraglichen Patenten

Uns liegt nun eine Stellungnahme von IPCom vor. Der Patentverwalter weist darauf hin, dass die meisten seiner Patente einer gerichtlichen bzw. patent­rechtlichen Prüfung stand gehalten hätten. Einige Patente seien jedoch nur mit leichten Änderungen für valide erklärt worden. Im Streit mit Nokia und HTC gehe es um ein mehrfach von Gerichten bestätigtes Patent, in welchem Verfahren zur Vergabe von Zugriffs­rechten in UMTS-Netzen beschrieben werden. Ein UMTS-Handy könne nicht ohne dieses standard-essenzielle Patent betrieben werden.

Im Juli 2013 werde eine Entscheidung in Groß­britannien erwartet, in der Lizenz­zahlungen von Nokia an IPCom für die Nutzung der Patente festgelegt werden sollen. Beide Parteien hätten sich bereits im Mai 2012 darauf geeinigt, diesen Richter­spruch anzuerkennen. Allerdings wird diese Entscheidung nur in Großbritannien selbst gelten. "Hersteller, die bisher noch keine Lizenz­vereinbarungen abgeschlossen haben, können weiter darauf zählen, dass sie rasch zu einer Einigung unter fairen Bedingungen mit uns kommen können", sagt Bernhard Frohwitter, Geschäftsführer von IPCom.

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