![]() |
||||||
|
||||||
| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 19.06.2013 |
Editorial: Unklare Gesetzeslage begünstigt Telefonbetrüger27.02.2011
17:21 Nur wenige Kunden klagen wegen ein paar EuroInhaltsverzeichnis:1. Telefonbetrüger: Altes Problem, aber keine zufriedenstellende Lösung2. Überschaubare Gesetzesänderungen
Von Kai Petzke
![]() Erst freundlich, später um so ärgerlicher: Call-Center drängen bei unerwünschter Telefonwerbung zum Abschluss unnützer Verträge Das Problem ist fast so alt wie die Servicenummern selber: Betrüger verleiten Verbraucher zu für sie nutzlosen, aber teuren Anrufen. Die Methoden sind vielfältig: Ping-Anrufe, bei denen die Täter per Computer abertausende Personen anrufen und gezielt nach einer Sekunde wieder auflegen, damit die teure Rückrufnummer im Display steht. Falsche Gewinnversprechen, wo die Opfer, um ihren Gewinn einzulösen, teure Servicenummern anrufen sollen. Selbst angebliche Stellenausschreibungen forderten schon zum Anruf von 0900-Nummern auf. Hinzu kommt der ganze Bereich der illegalen Telefonwerbung: Verbraucher werden angerufen und durch klare Fehlinformationen oder gar durch Druck zum Abschluss für sie unnützer Verträge verleitet. Lotterien mit "todsicheren Gewinnchancen" gibt es nunmal ebensowenig wie "Telefon und Internet zum Nulltarif". Im Gegenteil, da sich Call-Center das fernmündliche Klinkenputzen auch nicht gerade schlecht bezahlen lassen, sind solche, per cold calls verkaufte Angebote in der Regel meist deutlich teurer als das, was man bei aktiver Recherche selber findet. Dürftige GesetzeslageAngesichts der bekannten Probleme ist es doch sehr verwunderlich, dass die Gesetzeslage gegen Missbrauch von Servicenummern und Telefonwerbung windelweich ist. In §67 Abs. (1) TKG (Telekommunikationsgesetz) steht etwa: "Die Bundesnetzagentur kann den Rechnungsersteller bei gesicherter Kenntnis einer rechtswidrigen Nutzung auffordern, für diese Nummer keine Rechnungslegung vorzunehmen." Das klingt nach einer mehr oder weniger freiwilligen Angelegenheit, ob die Bundesnetzagentur überhaupt ein solches Rechnungslegungsverbot ausspricht ("kann"), und ob sich der Fest- oder Mobilnetzbetreiber auch daran hält ("auffordern"). Allerdings kann dem Rechnungsersteller nach § 145 TKG ein Bußgeld von bis zu 100 000 Euro auferlegt werden, wenn er sich an eine vollziehbare Anordnung eines solchen Rechnungslegungsverbots nicht hält. Eine solche vollziehbare Anordnung muss die Bundesnetzagentur aber erstmal gesondert ausstellen und auch förmlich zustellen. Die Bundesnetzagentur geht sogar regelmäßig über den formalen Gesetzestext hinaus, und spricht dann nicht nur ein Rechnungslegungs-, sondern auch ein Inkassoverbot aus. Doch auch das hilft nichts bei bereits bezahlten Rechnungen. Insbesondere Prepaid-Kunden müssen sich im Zweifelsfall das Geld vom Netzbetreiber mühsam einklagen. Die Bundesnetzagentur fordert in ihren Mitteilungen wiederholt ausdrücklich dazu auf: "In diesen Fällen [wo der Kunde bereits bezahlt hat] sollte er ggf. mit Unterstützung der Verbraucherzentralen oder eines Rechtsanwalts versuchen, das Geld bei seinem Netzbetreiber zurückzufordern." Dennoch dürften die wenigsten Verbraucher diesen hohen Aufwand auf sich nehmen, zumal es meist um verschmerzbare einstellige oder zweistellige Euro-Beträge geht. Reich werden die Telefonbetrüger nicht durch den Einzelfall, sondern durch die Leichtigkeit, mit der sie Abertausende von Opfern abkassieren, und so am Schluss Millionen scheffeln. Das Thema Telefonwerbung ist im TKG noch dürftiger behandelt. Es findet sich gerade mal in § 102 Abs. (2) wieder, dass Werbetreibende bei Anrufen ihre Telefonnummer nicht unterdrücken dürfen. Maximales Bußgeld hier: 10 000 Euro. Im Vergleich zu dem, was sich mit betrügerischen cold calls verdienen lässt, sind das Peanuts. Hinzu kommen die Probleme für die Bundesnetzagentur, das Geld überhaupt einzutreiben: Oft genug enden die Ermittlungsbemühungen an einer Briefkastenfirma im Ausland. Lesen Sie auf der nächsten Seite, welche überschaubaren Gesetzesänderungen bereits reichen würden, das Problem deutlich zu reduzieren.
1 2
Anzeige:
Meinungen und Erfahrungen der Community:
Weitere News vom 27.02.2011:
- Editorial: Unklare Gesetzeslage begünstigt Telefonbetrüger |
|
Spam: Digitaler Werbemüll
Whitelists bei Freemailern
Aktuelle News zum Thema:
Diskussions-Forum
Tarife der Netzbetreiber
Tarifwechsel während Laufzeit
Tarife der Provider
Sonderrufnummern
Ratgeber:
Vertragsverlängerung Prepaid-Tarife Vertragskunden (Privat) Geschäftskunden Minutenpakete-Vergleich Info-SMS bei verpassten Anrufern Homezone-Tarife der Netzbetreiber Schüler-/Studenten-Tarife
Rufnummernmitnahme
Technisches:
Ratgeber: Falsche Rechnung Kostenfallen vermeiden Handy-Touchscreen MultiSIM: Mehrkarten-Lösungen Smartphones So halten Akkus länger Smartphones: Schutz vor Malware Instant Messenger
So funktioniert ein Mobilfunknetz
Messaging:
Sonstiges
Mailbox (AB im Netz) Rufumleitung und Steuercodes Übersicht: Netzausfälle
Nahfunk: NFC und RFID
Mobilfunk-Kostenkontrolle Handy im Ausland Satelliten-Telefonie Bezahlen per Handy Callback per Handy Callthrough per Handy Netzqualität, Strahlenrisiko mobile Daten & Taktung
Weitere Tarifrechner
Call-by-Call-Tarifrechner
Tarifrechner (erweitert) Tarifrechner für VoIP Auskunft Inland vergleichen Auskunft Ausland vergleichen Doppel-Flatrate-Rechner Callthrough-Rechner |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Alle Texte und Tabellen © 1997 - 2013 teltarif.de Onlineverlag GmbH
[Homepage] · [Unternehmen] · [Impressum/AGB] · [Ihre Daten] · [Feedback] · [Mediadaten] · [Partnerprogramm] · [Presse] · [Jobs] *) teltarif.de registrierte zuletzt 1 270 000 Unique User pro durchschnittl. Monat Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2013-03 Erwachsene ab 14 Jahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||